Das Programm im Überblick
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Förderprogramm: Wer wird gefördert?
Unternehmen
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Förderprogramm: Was wird gefördert?
Prozesse/Anlagentechnik, Lüftung, Abwärme
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Förderprogramm: Wie wird's gefördert?
Zuschuss, Kredit mit Tilgungszuschuss
Sie wollen den Energieverbrauch im Unternehmen optimieren und haben dazu ganz unterschiedliche Ideen? Mit dem Fördermodul „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ unterstützt das BMWi die Investitionen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Ihrem Unternehmen beitragen.
Mit dem Fördermodul „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ des Programms „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ unterstützt das BMWi ab 1.1.2019 Investitionen, die die Energieeffizienz erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Sie können in diesem Fördermodul verschiedenste Effizienzmaßnahmen kombinieren. Wichtig ist, dass der Energieverbrauch sinkt – und das legen Sie in einem Einsparkonzept dar. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim BAFA beantragen können und einem zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird.
Die Förderung kann auch die unter Modul 1 (Querschnittstechnologien) und 3 (MSR-Technik und Energiemanagement-Software) genannten Optimierungsmaßnahmen umfassen. Förderung gibt es insbesondere für:
Das BMWi fördert Ihre Investitionen mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 500 Euro pro eingesparte Tonne CO2). Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von bis zu 40 Prozent (maximal 700 Euro pro eingesparte Tonne CO2.
Holen Sie sich den Rat, den Sie brauchen: hier finden Sie einen unabhängigen Energieberater.
Beraten lassen
Der Berater kommt in Ihr Unternehmen und nimmt Ihre Energiebilanz genau unter die Lupe.
Konzept erhalten
Sie erhalten Vorschläge für energieeffiziente Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Weniger zahlen
Kleine und mittlere Unternehmen können im Vorfeld eine Gesamtbetrachtung des Unternehmens durch einen Energieberater vornehmen lassen – 80 % der Beratungskosten werden erstattet.
Die Richtlinie für die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit finden Sie hier (PDF, 587 KB).