Das Programm im Überblick
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Förderprogramm: Wer wird gefördert?
Unternehmen
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Förderprogramm: Was wird gefördert?
Prozesse/Anlagentechnik, Energiemanagement
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Förderprogramm: Wie wird's gefördert?
Zuschuss, Kredit mit Tilgungszuschuss
Energiemanagement-Systeme sind effektive Werkzeuge, um die Energieeffizienz im Unternehmen zu optimieren. Dazu müssen die Energieströme systematisch erfasst und gesteuert werden – und dazu ist entsprechende Hard- und Software notwendig. Deshalb unterstützt das BMWi den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik sowie Energiemanagement-Software zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.
Mit dem Fördermodul „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software“ des Programms „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ bietet das BMWi ab 1.1.2019 Unternehmen, Freiberuflern, kommunalen Betriebe und Contractoren Unterstützung an. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim BAFA beantragen können und einem zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird.
Förderung gibt es für Investitionen in die Hard- und Software, die in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingebunden sind. Im Fokus der Förderung stehen:
Das BMWi fördert Ihre Investitionen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 40 Prozent.
Holen Sie sich den Rat, den Sie brauchen: hier finden Sie einen unabhängigen Energieberater.
Beraten lassen
Der Berater kommt in Ihr Unternehmen und nimmt Ihre Energiebilanz genau unter die Lupe.
Konzept erhalten
Sie erhalten Vorschläge für energieeffiziente Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Weniger zahlen
Kleine und mittlere Unternehmen können im Vorfeld eine Gesamtbetrachtung des Unternehmens durch einen Energieberater vornehmen lassen – 80 % der Beratungskosten werden erstattet.
Die Richtlinie für die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit finden Sie hier (PDF, 587 KB).