Mit dem Modul „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ des Programms „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ bietet das BMWi ab 1.1.2019 nicht nur Unternehmen aus Industrie und Gewerbe, sondern auch Freiberuflern und kommunalen Betrieben bei der Integration von erneuerbaren Energiequellen in den Produktionsprozess und dessen Anlagen Unterstützung an. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim BAFA beantragen können, und einem zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird.
Welche Technologien für erneuerbare Prozesswärme werden gefördert?
Die Förderung umfasst Solarthermie-Anlagen, effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen. Gefördert werden auch die Kosten der Einbindung dieser Wärmetechnologien in den vorhandenen Prozess sowie die Kosten der Mess- und Datenerfassungseinrichtungen, die für die Ertragsüberwachung und Fehlererkennung gebraucht werden.
Wie viel Geld gibt es für Unternehmen?
Das BMWi fördert Ihre Investitionen in Prozesswärme aus erneuerbaren Energien mit 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 55 Prozent.