Erneuerbare Energien im Haushalt: Zuschüsse für Solarthermie, feste Biomasse, Wärmepumpen und Gas-Hybridheizungen
Der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt sich für Sie als Hauseigentümerin und Hauseigentümer durch Zuschüsse des BMWK, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ausgezahlt werden:
Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie z. B. Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen werden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35 Prozent gefördert.
Für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent – z. B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent.
Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind, können mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent gefördert werden. Spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme muss die zusätzliche Einbindung von Wärme aus erneuerbarer Energie nachgewiesen werden. Zudem muss von Anfang an eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut sein.
Der Einbau von Ölheizungen wird nicht gefördert.
Als förderfähige Kosten können bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden.
Austauschprämie für Ölheizungen
Wer seine alte Ölheizung gegen eine neue, energieeffizientere und klimafreundlichere Heizung (d.h. Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden oder Gas-Hybridheizungen mit einen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent) austauscht, kann zusätzlich eine Austauschprämie für Ölheizungen in Höhe von 10 Prozent erhalten.
Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann somit einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten erhalten.
Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent gibt es einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent.
Der erste Schritt für energieeffizientes Sanieren mit erneuerbaren Energien: eine gute Beratung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bietet Ihnen eine Vielzahl an Förderangeboten. Am besten, Sie lassen sich von Anfang an von einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten und nutzen dabei die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“. Übrigens: Seit dem 1. Dezember 2017 ist es egal, aus welcher Branche Ihre Expertin oder Experte kommt – solange er die hohen Qualifikationsanforderungen für Energieberaterinnen und Energieberater erfüllt. Konkret heißt das: Sie können Ihre qualifizierte Energieberaterin oder Energieberater aus einem deutlich größeren Angebot wählen und gegebenenfalls auf Ihre bestehenden Kontakte (z. B. zum Handwerker) zurückgreifen. Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen mit einem unmittelbaren Bezug zum Einbau Ihrer neuen Heizung können Sie zudem direkt über BEG EM mit fördern lassen.
Die Anträge für eine BEG-Förderung von Privatpersonen müssen vor Erwerb der Heizung und Auftragsvergabe zum Einbau der Heizung durch einen Installateur gestellt werden; die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach Inbetriebnahme.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim BAFA unter www.bafa.de/beg und telefonisch unter der Durchwahl 06196 / 908 -1625.