Das Programm im Überblick
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Förderprogramm: Wer wird gefördert?
Kommunen
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Förderprogramm: Was wird gefördert?
Energieberatung
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Förderprogramm: Wie wird's gefördert?
Zuschuss
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Derzeit gehen etwa zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im öffentlichen Bereich auf das Konto von Gemeinden und Landkreisen sowie von gemeinnützigen Organisationen. Das Heben von Einsparpotentialen ist ein wesentlicher Grund weshalb das BMWi Energieberatungen in Kommunen (Städten und Gemeinden), gemeinnützigen Organisationen und weiteren Einrichtungen mit dem Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ unterstützt.
Die rund 12.000 Kommunen und Landkreise sowie gemeinnützige Organisationen der Bundesrepublik können durch energetisches Bauen und Modernisieren den hohen Energieverbrauch ihrer Gebäude reduzieren, Energiekosten senken und einen wichtigen Beitrag für die Energiewende vor Ort und ein stabiles Klima leisten. So werden sie ihrer Vorbildfunktion gegenüber den Bürgern gerecht.
Um Sie als Kommune, kommunaler Zweckverband, kommunales Unternehmen, gemeinnützige Organisation, soziale und gesundheitliche Einrichtung oder Kultureinrichtung dabei zu unterstützen, fördert das BMWi Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Dabei haben Sie die Wahl zwischen:
Die Energieberatung muss ein qualifizierter Experte durchführen. Einen geeigneten förderfähigen Energieberater in Ihrer Nähe und für jedes geförderte Beratungsmodul finden Sie hier.
Auch die Umsetzung Ihrer Effizienzmaßnahmen wird staatlich gefördert durch die KfW-Förderung „Investitionskredit Kommunen (IKK)/ Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen (IKU) - Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218)“ und „Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen (IKU) – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219) aus dem vom BMWi finanzierten CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
Hinweis: Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude startet zum 01.07.2021. Die KfW-Förderung kann noch bis zum 30.06.2021 beantragt werden. |
Alle Details zur „Energieberatung für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ finden Sie hier.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick finden Sie auf der Website des BMWi.
Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen mehr (PDF, 459 KB)