Das Programm im Überblick
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Förderprogramm: Wer wird gefördert?
Kommunen
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Förderprogramm: Was wird gefördert?
Bau, Gebäude, Sanierung
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Förderprogramm: Wie wird's gefördert?
Kredit mit Tilgungszuschuss
Das BMWi unterstützt die energetische Sanierung der Nichtwohngebäude von Kommunen, kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen mit zinsgünstigen Darlehen. Ihr Vorteil: Bis zu 27,5 Prozent des Kreditbetrags gibt’s als sogenannten Tilgungszuschuss geschenkt! Auch Contracting-Vorhaben lassen sich umsetzen.
Das Prinzip der Förderung ist einfach: Je energieeffizienter ein Gebäude wird, desto mehr Fördergeld gibt der Staat dazu. Für die Sanierung von Nichtwohngebäuden in Kommunen bietet die vom BMWi finanzierten Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Investitionskredit Kommunen (IKK) – Energieeffizienzt Bauen und Sanieren (217/218) /Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (IKU) – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219)“ gleich zwei Vorteile.
Erstens: Die Kredithöhe beträgt in der Regel 25 Mio. Euro, bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Kommunen können damit also die gesamten Kosten der Sanierung finanzieren.
Zweitens: Je nachdem, ob Sie Einzelmaßnahmen durchführen oder ob Sie ein Gebäude umfassend auf den energiesparenden Standard „KfW-Effizienzgebäude 70“ sanieren, brauchen Sie bis zu 27,5 Prozent des Kreditbetrags nicht zurückzuzahlen, denn Sie erhalten einen Tilgungszuschuss. Bei der Sanierung eines 1.000 Quadratmeter großen kommunalen Gebäudes erlässt Ihnen der Staat zum Beispiel bis zu 275.000 Euro.
Die Förderung kommunaler Nichtwohngebäude umfasst sowohl eine komplette Sanierung auf Basis des KfW-Effizienzgebäude-Standards (EG 100, 70, 55 und Denkmal) als auch einzelne effizienzsteigernde einzelne Maßnahmen. Förderfähige Einzelmaßnahmen sind effizienzsteigernde Verbesserungen an der Gebäudehülle (Dämmung, sommerlicher Wärmeschutz, Einbau/Austausch von Fenstern oder Türen) und der Anlagentechnik (Heizung, Klima-/Lüftungsanlagen, Beleuchtung, Gebäudeautomation sowie Mess-, Steuer und Regelungstechnik).
Auch die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden unter Denkmalschutz (Effizienzgebäude Denkmal) wird vom BMWi finanziell unterstützt.
Energieeffiziente Neubauten werden gefördert, wenn sie als KfW-Effizienzgebäude 70 oder 55 errichtet werden. Anträge können Kommunen und deren unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen, Gemeindeverbände und Kirchen stellen.
Sofern Sie die Investitionen durch einen Contracting-Geber (Investor) tätigen lassen, kann dieser ebenfalls mit der KfW-Förderung "IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren" (Produktnummer 220/219) unterstützt werden.
Egal ob Neubau oder Sanierung kommunaler Gebäude: Sie können 100 Prozent Ihrer Investitionskosten zinsgünstig mithilfe eines KfW-Kredits in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 27,5 Prozent finanzieren. Die Laufzeit des Kredits kann frei gewählt werden und bis zu 30 Jahre betragen, wobei der Zinssatz für zehn Jahre festgeschrieben ist. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Rückzahlung in vierteljährlichen Raten. Ihr Zusatzplus: Wenn Kommunen mit ihrer Sanierung den Effizienzgebäude-Standard nachweisen, erlässt ihnen das BMWi einen erheblichen Teil des Kreditbetrages. Wie hoch dieser „Tilgungszuschuss“ ausfällt, ergibt sich daraus, welche Maßnahmen Sie durchführen und welchen KfW-Effizienzgebäude-Standard Sie erreichen.
Hinweis: Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude startet zum 01.07.2021. Den Förderkredit "IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217, 218)" können Sie noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragen. Den Förderkredit "IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (219, 220)" können Sie noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragen. |
Für das Beantragen eines KfW-Kredits „IKK/IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218, 220/219)“ benötigen Kommunen die Bestätigung einer oder eines Sachverständigen. Am besten, Sie lassen sich von Anfang an von einer zugelassenen Energieeffizienz-Expertin oder einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten unterstützen.
Energieberatungen für Sanierungs- und Neubauvorhaben werden über die Richtlinie „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ vom Bund über Zuschüsse gefördert.
Wichtig: Vor Beginn der Sanierung müssen Kommunen und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie soziale Einrichtungen den Antrag direkt bei der KfW stellen. Hier geht’s zum Antrag.
Sanierung | ||
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KfW-Effizienzgebäude 70 | 27,5 % des Zusagebetrages | maximal 275 Euro pro m² |
KfW-Effizienzgebäude 100 | 20,0 % des Zusagebetrages | maximal 200 Euro pro m² |
KfW-Effizienzgebäude Denkmal | 17,5 % des Zusagebetrages | maximal 175 Euro pro m² |
Einzelmaßnahmen | 20,0 % des Zusagebetrages | maximal 200 Euro pro m² |
Neubau | ||
KfW-Effizienzgebäude 55 | 5,0 % des Zusagebetrages | maximal 50 Euro pro m² |
KfW-Effizienzgebäude 70 | Es wird nur ein zinsverbilligter Kredit gewährt. |
Weitere Informationen zum Förderung energetischer Sanierung in Kommunen und zum Förderung für kommunale Unternehmen finden Sie auf den Seiten der KfW.
Energieberatung: Sie möchten sich als Kommune, kommunales Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen bei der energetischen Sanierung oder dem Neubau eines Nichtwohngebäudes beraten lassen? Informationen finden Sie auf den Seiten der BAFA.
Mehr Informationen zum Energiespar-Contracting