Kredit, Zuschuss und mehr: die BEG NWG
Egal ob Sie als Unternehmen oder Freiberufler einen Neubau planen, Ihr Gebäude umfassend energetisch modernisieren oder einzelne Effizienzmaßnahmen durchführen wollen: Das BMWK unterstützt Sie mit zinsgünstigen Krediten über die BEG NWG, Kredit (263) oder mit direkten Investitionszuschüssen über die BEG NWG, Zuschuss (463). Auch dem Denkmalschutz wird Rechnung getragen. Je nachdem, wie energieeffizient das Gebäude Ihres Betriebs am Ende wird, erhalten Sie nach Abschluss der Maßnahme(n) noch einen Tilgungszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Anträge auf Förderung können gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Contracting-Geber (Investor) über ihr frei wählbares Finanzierungsinstitut (z. B. Hausbank) bei der KfW stellen.
Neu bauen für den energieeffizienten Betrieb: attraktive Förderangebote
Finanzieren Sie den Bau oder den Ersterwerb Ihres energieeffizienten betrieblichen Neubaus im Effizienzgebäude-Standard mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit von bis zu 30 Millionen Euro mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Dabei können Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 Prozent erhalten.
Bitte beachten Sie: Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.
Fördergeld fürs effiziente Sanieren: bis zu 50 Prozent geschenkt
Wenn Sie für Ihren Betrieb eine Komplettsanierung mit einem KfW-Kredit finanzieren, profitieren Sie doppelt: Erstens von einem besonders günstigen Zins. Und zweitens müssen Sie einen Teil des Kredits nicht zurückzahlen – je nach durchgeführter Maßnahme erhalten Sie einen Tilgungszuschuss zwischen 15 und 50 Prozent. Auch hier steht Ihnen alternativ die Förderung im Rahmen eines direkten Investitionszuschusses zur Verfügung.
Mit der BEG wird bei der Sanierung von Gebäuden der Einsatz von erneuerbaren Energien (EE-Klasse) sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (NH-Klasse) prämiert. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt. Neubauten mit einem Nachhaltigkeitszertifikat werden in die NH-Klasse eingeordnet. Wird die EE- oder NH-Klasse erreicht, erhöht sich der Fördersatz bei Komplettsanierungen um 5 Prozentpunkte, beim Neubau um 2,5 Prozentpunkte. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
Sanierung | Fördersatz | Fördersatz mit EE- oder NH-Klasse | Maximaler Investitions- / Tilgungszuschuss |
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Effizienzgebäude 40 | 45 % | 50 % | max. 1.000 Euro pro m², insg. max. 15 Mio. Euro |
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Effizienzgebäude 55 | 40 % | 45 % | max. 900 Euro pro m², insg. max.. 13,5 Mio. Euro |
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Effizienzgebäude 70 | 35 % | 40 % | max. 800 Euro pro m², insg. max. 12 Mio. Euro |
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Effizienzgebäude 100 | 27,5 % | 32,5 % | max. 650 Euro pro m², insg. max. 9,75 Mio. Euro |
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Effizienzgebäude Denkmal | 25 % | 30 % | max. 600 Euro pro m², insg. max. 9 Mio. Euro |
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Einzelmaßnahmen | 20 % - 45 % des Zusagebetrages | | max. 200 Euro pro m², insg. max. 3 Mio. Euro |
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Neubau | Fördersatz | | Maximaler Tilgungszuschuss |
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Effizienzhaus 40 EE | 10 % | | max. 3 Mio. Euro |
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Effizienzhaus 40 NH | 12,5 % | | max. 3,75 Mio. Euro |
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Betroffene des Hochwassers 2021 können die Förderung für die Effizienzgebäude-Stufen 40 und 55 bei Neubauten noch bis 30.06.2022 beantragen. Der Fördersatz beträgt 20 Prozent bzw. 15 Prozent. Auch die EE- und NH-Klassen können weiterhin beantragt werden.
Die Höhe der förderfähigen Kosten im Neubau oder der Sanierung von Nichtwohngebäuden beträgt 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF), maximal 30 Millionen Euro. Bis zu dieser Höhe können alle Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen gefördert werden.
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen die Dämmung der Gebäudehülle, sommerlicher Wärmeschutz, der Einbau/Austausch von Fenstern oder Türen und eine effiziente Anlagentechnik (bspw. Heizung, Klima-/Lüftungsanlagen, Beleuchtung, Gebäudeautomation sowie Mess-, Steuer und Regelungstechnik).
Mit staatlichem Fördergeld sanieren: Beratung ist der erste Schritt
Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Hierfür bietet Ihnen das BMWK passende Unterstützung an.
Eine vertiefende Energieberatung für die Sanierung wird über die Energieberatung für Nichtwohngebäude Anlagen und Systeme (EBN) in Höhe von bis zu 80 Prozent über das BMWK bezuschusst.
Zudem können bei Nichtwohngebäuden Leistungen von Sachverständigen zur Nachweiserstellung, zur Baubegleitung und zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Die Höhe der förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung bei Effizienzgebäuden beträgt 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 40.000 Euro.
Wichtig: Beachten Sie, dass der Förderantrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vor Vorhabenbeginn gestellt werden muss. Hierzu muss eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte die Förderfähigkeit der Maßnahmen und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen.