Das Programm im Überblick
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Förderprogramm: Wer wird gefördert?
Hauseigentümer
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Förderprogramm: Was wird gefördert?
Heizung, Gebäudehülle, Anlagentechnik
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Förderprogramm: Wie wird's gefördert?
Zuschuss
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Im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Einzelmaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert:
• Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
• Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen): 20 Prozent
• Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
• Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent
Von der Wärmedämmung bis zur neuen Heizung: Energieeffiziente Sanierungen kosten Geld. Deshalb unterstützt das BMWi Sie als Hauseigentümerin oder als Hauseigentümer mit einem attraktiven Investitionszuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Förderfähig sind einzelne Modernisierungsmaßnahmen (auch beim Denkmal) von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen sowie Nichtwohngebäuden. Die Fördersätze liegen zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten für jede Einzelmaßnahme. Dabei werden auch die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung) in die förderfähigen Kosten einbezogen. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten liegt bei Wohngebäuden bei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Beantragung von Einzelmaßnahmen beim BAFA die Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls fördern zu lassen. Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die nach einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Vollsanierung umgesetzt werden, erhalten zusätzlich eine Förderung in Höhe von fünf Prozent.
Am besten, Sie nutzen die vom BMWi vergebene „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ und lassen sich von Anfang an von einer qualifizierten Energieberaterin oder einem qualifizierten Energieberater umfassend unterstützen.
Wichtig für die Antragstellung für die Energieberatung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Den Antrag bei dem BAFA stellt die zugelassene Energieberaterin oder der zugelassene Energieberater.
Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung finden Sie hier die richtigen Expertinnen und Experten in Ihrer Umgebung.
Ausführliche Informationen zur Zuschuss-Förderung für Sanierungen finden Sie auf den Seiten der KfW.
Sie brauchen ein Darlehen? Dann können Sie Ihre Sanierung im Rahmen der KfW-Förderung „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)“ besonders zinsgünstig finanzieren und erhalten zusätzlich noch einen attraktiven Tilgungszuschuss.
Lassen Sie sich von Anfang an beraten, am besten durch die Verbraucherzentrale oder mit einer vom BMWi vergebenen Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan).
Einen Zuschuss für die Sanierung gewährt das BMWi im Rahmen der KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)“ auch mit Blick auf die Planung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.
Wenn Sie zusätzlich Ihre Heizung auf Erneuerbare Energien umstellen, können Sie vom „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)“ oder dem Marktanreizprogramm (MAP) profitieren.
Ihr Gebäude energieeffizient zu sanieren, kann auch besseren Schutz vor Einbrechern bieten. Lesen Sie hier mehr.