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Häufige Fragen und Antworten
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BEG
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" sind final ressortabgestimmt. Wie geplant startet zum 01.01.2021 die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA und löst die entsprechenden Fördertatbestände des Marktanreizprogramms "Heizen mit erneuerbaren Energien" (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) ab.
Die BEG EM und die diesbezüglichen Änderungen des MAP und APEE werden vor Ende des Jahres 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinien BEG für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG), die erst zum 01.07.2021 in Kraft treten, werden dort Anfang des kommenden Jahres veröffentlicht. Bis zum 30.06.2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie "Energieeffizient Bauen und Sanieren" beantragt werden, damit für den Endkunden bis zur Ersetzung dieser Förderangebote durch die BEG keine Förderlücke entsteht. Das Technologieeinführungsprogramm "Zuschuss Brennstoffzelle" (KfW 433) wird unabhängig davon auch weiterhin als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen bleiben.
Die vollständige Richtlinie ist auf www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html veröffentlicht.
Weitere Informationen zum BEG-Start finden Sie unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html.
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Mit der BEG sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden.
Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker prämiert. Gleichzeitig wird es neue, attraktive Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben. Vom BMI anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden künftig in der investiven Förderung erstmals berücksichtigt. Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung wird ausgeweitet.
Für Bürgerinnen und Bürger bietet die BEG zukünftig mehr Flexibilität: Fördertatbestände werden sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten, um den jeweiligen individuellen Bedürfnissen bestmöglich zu entsprechen. Zugleich wird mit der BEG die Komplexität der Förderlandschaft und damit der bürokratische Aufwand reduziert: mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme (1. CO2-Gebäudesanierungsprogramm, umgesetzt durch die KfW mit den Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS), 2. das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“, 3. das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sowie 4. das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)).
Zukünftig wird ein Antrag ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Die BEG ersetzt zukünftig die folgenden vier bestehenden Förderprogramme:
- Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, umgesetzt durch die KfW mit den Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS)
- Das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird mit dem Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“
- Das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
- Das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)
Bewährte Elemente aus diesen Förderprogrammen werden übernommen und mit Hinblick auf die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung weiterentwickelt.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude“ (BEG WG)
- „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude“ (BEG NWG)
- „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG EM)
Mit der BEG sollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor noch weiter verstärkt werden:
- Integration von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz: Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien noch stärker prämiert.
- Ambitionssteigerung: Es wird neue, attraktive Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben.
- Flexibilität für Antragsteller: Fördertatbestände werden sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten.
- Vereinfachte Zugänglichkeit: Ein Antrag wird ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.
- Verbesserte Schnittstellen zur Energieberatung: Die Umsetzung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) wird erstmals in der investiven Förderung prämiert.
- Vereinfachung der Programme: Die Förderlogiken bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden werden angeglichen.
- Nachhaltigkeit: Vom BMI anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden in der investiven Förderung erstmals berücksichtigt.
- Digitalisierung: Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung wird ausgeweitet.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 02.01.2021 für Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante beim BAFA starten. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Antragstellung für diesen Zuschuss möglich. Alle weiteren Programme werden zum 01.07.2021 eingeführt. Bis dahin läuft der Zuschuss für die Sanierung von Effizienzhäusern und die bestehenden EBS-Kredite weiter.
Die deutliche Erhöhung der Fördersätze, die das Klimakabinett im September 2019 beschlossen hatte, wurde bereits zu Beginn des Jahres 2020 in den bestehenden Förderprogrammen umgesetzt. An diesen Fördersätzen wird sich die BEG orientieren.
Die BEG wird diejenigen Heizungsanlagen weiter fördern, die bereits im heutigen Marktanreizprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ förderfähig sind. Dies umfasst Heizungsanlagen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden (wie zum Beispiel Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen), Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent (zum Beispiel über die Einbindung von Solarthermie) sowie Gas-Brennwertheizungen, die innerhalb von zwei Jahren nach Installation erneuerbare Energien mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbinden.
Der Austausch von Ölheizungen wird auch in der BEG besonders prämiert („Ölaustauschprämie“), damit erhöht sich zum Beispiel die Förderung für Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, von 35 Prozent auf 45 Prozent Förderquote.
Die Energieberaterinnen und Energieberater werden auch zukünftig eine entscheidende Rolle in der Förderung spielen. Durch eine weitere Verbesserung der Förderanreize gerade auch in diesem Bereich wollen wir eine noch intensivere Einbindung der Expertise der Energieberaterinnen und Energieberater in der Praxis vor Ort erreichen. Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung kann künftig in den Teilprogrammen direkt mit beantragt werden und wurde für größere Gebäude, zum Beispiel Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten, deutlich verbessert.
Die Expertenliste wird es weiterhin geben. Sie stellt ein zentrales Element der Qualitätssicherung in der energetischen Gebäudeförderung dar.
Ab dem 02.01.2021 können Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Ab dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) bei der KfW beantragt werden (gegebenenfalls mittelbar über die Hausbank). Bis zum 01.07.2021 können Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch wie gewohnt für die entsprechenden Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der KfW gestellt werden.
Für Bürgerinnen und Bürger ist perspektivisch ein Antrag ausreichend, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können. Diese werden entweder bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der KfW gestellt.
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EU-Energielabel
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EU-Energielabel allgemein
Das Energielabel macht den Energieverbrauch eines Gerätes transparent. Zusätzlich enthält es relevante Informationen zum Beispiel zur Lautstärke oder zum Wasserverbrauch. Das Energielabel beruht auf europäischem Recht.
Das Energielabel ist eine Entscheidungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher, die beim Kauf auf Nachhaltigkeit achten und Strom sparen möchten. Mit den einheitlichen Angaben zur Energieeffizienzklasse, zur Lautstärke oder zum Strom- oder Wasserverbrauch lassen sich verschiedene Geräte gut miteinander vergleichen.
Sie finden das Energielabel auf verschiedensten Produkten, zum Beispiel auf Waschmaschinen, LEDs, Fernseher und auch Ihrer Heizung. Egal, ob im Geschäft vor Ort oder im Online-Shop - Sie finden das Energielabel direkt auf oder neben dem Produkt.
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Einführung des neuen Energielabels
Die wichtigste Änderung betrifft die Einteilung in Effizienzklassen: Die „Plusklassen“ verschwinden und die Buchstaben A bis G decken wieder alle zulässigen Energieeffizienzklassen ab. Das bedeutet, dass ein Produkt der Energieeffizienzklasse A+++ nach der Änderung zum Beispiel in die Klasse C eingeordnet wird. Es handelt sich dabei lediglich um die Einordnung in eine neue Klasse, die Energieeffizienz des Produktes ändert sich dadurch nicht.
Technische Innovationen haben dazu geführt, dass sich die meisten Produkte in den obersten Effizienzklassen anhäuften. Für Verbraucherinnen und Verbraucher waren Effizienzunterschiede somit kaum mehr erkennbar. Deshalb hat die EU beschlossen, zur ursprünglichen Unterteilung von A bis G zurückzukehren und dabei die obersten Effizienzklassen für künftige Innovationen zunächst frei zu lassen.
Das neue Energielabel mit der A bis G-Klassifikation erscheint am 1. März 2021 erstmals im Handel. Die Umstellung auf das neue Label erfolgt dabei schrittweise und gestreckt über einen längeren Zeitraum. Zu den ersten Produktgruppen, die bereits zum 1. März 2021 auf das neue Label umgestellt werden, gehört unter anderem die sogenannte Weiße Ware wie Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen.
Im Laufe des Jahres 2021 werden fünf Produktgruppen ein neues Energielabel erhalten: Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Fernsehgeräte und elektronische Displays. Für die Produktgruppe Beleuchtung erfolgt die Umstellung zum 1. September 2021.
An den Produkten ändert sich nichts, sie werden lediglich in eine neue Klasse eingeordnet.
Der QR-Code führt zu einer neuen, europäischen Datenbank (EPREL). Dort erhalten Sie kostenfrei zusätzliche Produktinformationen.
Nach dem 1. März 2021 haben die Händler 14 Arbeitstage Zeit, um vom alten auf das neue Energielabel umzustellen. In diesem Zeitraum kann es zu Überschneidungen beider Energielabel kommen. Einzelne Hersteller legen bereits jetzt in den Verpackungen das neue Energielabel bei. Im Handel darf es jedoch erst ab dem 1. März 2021 gezeigt werden.
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Im Alltag
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Heizen im Alltag
Wenn Sie die Raumtemperatur um nur ein Grad absenken, sparen Sie bereits sechs Prozent Energie. Das heißt aber nicht, dass Sie in Ihrer Wohnung frieren sollen. Vielmehr kommt es darauf an, nicht mehr Energie zu verbrauchen als nötig. Die optimale Temperatur im Wohnzimmer liegt bei 20 Grad Celsius, in der Küche bei 18 bis 20 Grad, im Bad bei 23 Grad und im Schlafzimmer bei 16 bis 18 Grad. Achtung: Auch ungenutzte Räume sollten nicht kälter als etwa 16 Grad sein – hier könnte sich sonst Feuchtigkeit an den Wänden niederschlagen und zu Schimmelbildung führen.
Drei weitere einfache und kostengünstige Tipps, um Heizenergie zu sparen: Vermeiden Sie gekippte Fenster an kalten Tagen. Am besten, Sie lüften nur kurz bei weit geöffneten Fenstern und abgedrehter Heizung. Dichten Sie Fenster und Türen zum Beispiel mit elastischen Dichtungsbändern ab und sorgen Sie dafür, dass Ihre Heizkörper frei stehen: Möbel, lange Vorhänge oder Verkleidungen sollten genügend Abstand halten.
Bei einem hydraulischen Abgleich stellt ein Fachmann Ihre Heizungsanlage so ein, dass die Wärme im Haus gleichmäßig verteilt wird. Dazu ermittelt er zunächst für jeden Raum die tatsächlich benötigte Wärmemenge. Dabei berücksichtigt er auch die besonderen Eigenschaften des Hauses bzw. der Wohnung, zum Beispiel die Dämmung der Außenwände oder die Qualität der Fenster. Als Nächstes berechnet er die notwendige Heizwassermenge sowie die richtige Pumpenleistung. Anschließend kann er die Thermostatventile genau richtig einstellen und an den Bedarf anpassen. Das Ergebnis: Jeder Heizkörper erhält so viel Wärme, wie er benötigt, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.
Die genauen Kosten für einen hydraulischen Abgleich hängen vom Zustand und Aufbau der Heizanlage ab. Für ein Einfamilienhaus können Sie mit etwa 300 bis 500 Euro rechnen. Doch das lohnt sich: Dank der eingesparten Heizkosten haben Sie die Kosten im Durchschnitt bereits nach etwa dreieinhalb Jahren wieder reingeholt. Mehr
Genau wie bei Haushaltsgeräten gibt es auch bei Heizkesseln erhebliche Unterschiede beim Energieverbrauch. Ein neues Label zeigt Ihnen nun auf einen Blick, wie sparsam oder verschwenderisch Ihr Heizkessel mit Energie umgeht. Das Energielabel liest sich genauso wie die bekannten Labels von Haushaltsgeräten: Grün bedeutet geringer Energieverbrauch (Klassen A++, A+ und A). Orange und Rot stehen für einen sehr hohen Verbrauch (Klassen C bis E). Mehr
Das Pilotprogramm Einsparzähler fördert Unternehmen, die die Verbräuche von Strom, Gas, Wärme und /oder Kälte von privaten Haushalten erfassen. Durch die Visualisierung der Energieverbräuche sowie die Bereitstellung individueller Einspartipps und ggfs. weiterer Dienstleistungen werden die Kunden über einen Zeitraum von fünf Jahren kontinuierlich beim Einsparen von Energie und Kosten unterstützt. Falls Sie interessiert sind, an einem solchen Programm teilzunehmen, finden Sie hier weitere Informationen und mögliche Anbieter.
Wer einen einfachen Einstieg ins Thema Gebäudeeffizienz sucht und sich persönlich beraten lassen will, kann auf die „Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen“ zurückgreifen. Ihr Informationsangebot orientiert sich an den unterschiedlichen Interessen von privaten Haushalten und reicht von Online- und Telefonberatung über persönliche Beratungsgespräche bis hin zu Vor-Ort-Terminen. Alle Angebote werden durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gefördert und sind deshalb besonders kostengünstig: Maximal 45 Euro zahlen Verbraucher für einen Besuch der unabhängigen Experten; für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungsangebote sogar kostenlos. Mehr
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Haushalt im Alltag
Ein Gasherd ist energieeffizienter. Haben Sie einen Gasanschluss, dann ist er die beste Wahl. Alternativ ist ein Induktionsherd zu empfehlen - er verschwendet keine Restwärme und verbraucht wenig Strom.
Das EU-Energielabel beinhaltet Angaben zu Hersteller, Modell, jährlichem Stromverbrauch, der Energieeffizienzklasse (bspw. ist aktuell A+++ der sparsamste Kühlschrank) und weitere Angaben, wie Fassungsvermögen und Lautstärke.
Küchengeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen sind die größten Stromfresser im Haushalt. Achten Sie beim Neukauf auf die Energieeffizienzklasse und den Stromverbrauch und nutzen Sie die Geräte stromsparend.
Weitere Tipps: Kühlen und gefrieren, backen und kochen, waschen und trocknen, Energieeffizienz
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Beleuchtung im Alltag
Der Austausch von Glüh- und Halogenlampen durch LEDs lohnt sich. Sparsame LEDs benötigen bis zu 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühlampen.
Das EU-Energielabel informiert über den Hersteller, die Energieeffizienzklasse und den Stromverbrauch in kWh bei einer Nutzung von 1.000 Stunden. Aktuell ist die sparsamste Energieeffizienzklasse bei LEDs A++.
LED-Lampen mit der Energieeffizienzklasse A++ sind am sparsamsten. Vorsicht: Die schlechteste Energieeffizienzklasse ist A.
Lumen gibt die Helligkeit der Lampe an. Die Angabe finden Sie auf der Lampenverpackung. Je nach Einsatzort sollten Sie zu helleren oder dunkleren Lampen greifen.
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Multimedia im Alltag
Grundsätzlich sind Notebooks sparsamer im Verbrauch, da sie auf einen längeren Batteriebetrieb ausgerichtet sind. Zudem sind Notebooks kleiner und leichter. Aber auch das Nutzerverhalten entscheidet über die Höhe des Stromverbrauchs.
Achten Sie beim Kauf von Unterhaltungselektronik auf die Energieeffizienzklassen und den Stromverbrauch. Im Haushalt verursacht Unterhaltungselektronik rund 27% des Stromverbrauchs. Wichtig ist auch eine stromsparende Nutzung.
Weitere Tipps: Computer und Monitore, TV, Energieeffizienz
Das EU-Energielabel zeigt u.a. Informationen zum Hersteller, Modell und Stromverbrauch an. Zudem zeigt es dem potentiellen Käufer die Energieeffizienzklasse. Die sparsamste Energieeffizienzklasse für Fernseher ist A++.
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Mobilität im Alltag
Seit 2011 werden Neuwagen mit einem Effizienzlabel gekennzeichnet: dem Pkw-Label. Es zeigt an, in welche Effizienzklasse ein Auto fällt, sodass Käufer verschiedene Modelle besser vergleichen können. Zudem informiert es über die Kosten zum Kraftstoffverbrauch, die Kfz-Steuer und den Kohlenstoffdioxid-Ausstoß.
Tipp: Nutzen Sie den dena „Pkw-Wahl-Helfer“
Vom E-Carsharing über Schnellladestationen bis hin zum E-Bürgerbus: Vier ausgewählte Regionen erproben derzeit im Rahmen des Förderprogramms „Schaufenster Elektromobilität“ neue Wege, um Elektromobilität für Bürgerinnen und Bürger erfahrbar zu machen. In den vier Schaufensterregionen unterstützt das Förderprogramm noch bis Ende 2016 insgesamt 90 Verbundprojekte mit 334 Teilvorhaben. Rund 180 Millionen Euro stellt die Bundesregierung für das Programm zur Verfügung. Das gesamte Investitionsvolumen der bundesgeförderten Projekte – unter Einbeziehung des Projektengagements der Projektpartner – beläuft sich damit auf knapp 300 Millionen Euro.
Mit dem Nationalen Radverkehrsplan 2020 will der Bund die Bedingungen für Radfahrer – und damit für alle Menschen in Deutschland – weiter verbessern. Die geplanten Maßnahmen reichen von komfortablen Möglichkeiten, Fahrräder in Bus und Bahn mitzunehmen, bis hin zum Schlauchautomaten, den man über sein Mobiltelefon findet.
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Eigenheim
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Eigenheim sanieren
Ein energieeffizientes Haus verbraucht wenig Energie für Heizung und Warmwasser. Und es erzeugt die noch benötigte Wärme möglichst nachhaltig, d. h. mit erneuerbaren Energien statt mit Öl und Gas. Wenn Sie Ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen wollen, sollten Sie also am besten in zweierlei Hinsicht aktiv werden:
Erstens: Stoppen Sie Energieverluste! Modernisieren Sie alle Bauteile, die Ihr Haus
nach außen hin abschließen – also zum Beispiel Dach, Außenwände oder Fenster und Türen. So bleibt die Wärme dort, wo sie hingehört. Im Winter drinnen, im Sommer draußen.Zweitens: Heizen Sie effizient – und nachhaltig. Eine moderne Heizungsanlage spart Energie und Geld. Am besten ist es, beim Heizen die Energie aus Sonne, Biomasse oder Luft und Erde zu nutzen.
Mindestens fünf gute Gründe sprechen dafür, Ihre persönliche Energiewende zu starten:
- Heizkosten senken: Sie reduzieren Ihren Verbrauch von Gas oder Öl. Und machen sich dadurch unabhängiger von ungewissen Energiepreisen.
- Wohnkomfort erhöhen: Im Winter bleiben die Räume schön warm. Im Sommer heizen sie sich nicht so schnell auf.
- Immobilienwert steigern: Unsanierte Häuser oder Wohnungen lassen sich immer schwieriger vermieten oder verkaufen – die Betriebskosten sind einfach zu hoch. Eine energetische Sanierung steigert den Wert Ihres Gebäudes.
Altersvorsorge sichern: Ein eigenes Haus ist ein wichtiger Schritt, um für den Ruhestand vorzusorgen. Bei einem energieeffizienten Gebäude sind die Betriebskosten auch in Zukunft gering – und Ihnen bleibt mehr von der Rente.
- Klima schützen: Sie senken Ihren CO2-Ausstoß – und schonen so Umwelt und Klima.
Das „KfW-Effizienzhaus“ ist ein Maßstab für die Energieeffizienz eines Hauses. Es wird anhand des so genannten „Referenzgebäudes“ bestimmt, das in der Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert ist und alle gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Ein Haus, dessen Energiebedarf genauso hoch ist wie der des Referenzgebäudes – also 100 Prozent –, ist ein KfW-Effizienzhaus 100. Ein KfW-Effizienzhaus 85 benötigt dagegen nur 85 Prozent der Energie, die das Referenzgebäude braucht – ist also noch sparsamer. Dementsprechend benötigen die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 nur 70 bzw. 55 Prozent der Energie des Referenzgebäudes – ganze 30 bzw. sogar 45 Prozent weniger! Also: Je niedriger die Zahl, desto höher die Effizienz – und die Förderung!
Ihre persönliche Energiewende müssen Sie nicht allein stemmen. Denn der Staat unterstützt Sie mit Beratungsangeboten und Förderprogrammen. Die wichtigsten im Überblick:
- Einfach einsteigen – die Energie-Checks der Verbraucherzentralen: Die Verbraucherzentralen geben eine erste Einschätzung und Tipps für mehr Energieeffizienz – kostengünstig dank der Bundesförderung für Energieberatung vom BMWi. Für einkommensschwache Haushalte sind die Angebote sogar kostenlos. Mehr
- Sanieren nach Plan mit der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“: Ein qualifizierter Energieberater analysiert Ihre Immobilie und erstellt anschließend ein maßgeschneidertes energetisches Sanierungskonzept. Das BMWi übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten – für Ein- und Zweifamilienhäuser höchstens 1.300 Euro, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro. Mehr
- Kredit oder Zuschuss – die KfW-Förderung „Energieeffizient Sanieren“: Hier können Sie zwischen zwei Fördervarianten wählen. Entweder Sie nutzen einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 Euro in Kombination mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent. Oder Sie profitieren von einem direkten Investitionszuschuss von bis zu 40 Prozent Ihrer Investitionskosten. Mehr
- Heizen mit erneuerbaren Energien: Wenn Sie Ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen, können Sie hierfür einen Zuschuss aus dem MAP beim BAFA beantragen
- Fachplanung und Baubegleitung: Auch die Begleitung durch einen Sachverständigen wird unterstützt. Wenn Sie einen Energieeffizienz-Experten mit der Fachplanung und Baubegleitung Ihres Sanierungs- oder Neubauvorhabens beauftragen, können Sie hierfür einen Zuschuss von 50 Prozent des Beraterhonorars (maximal 4.000 Euro) aus dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung“ erhalten. Mehr
Sie wollen sichergehen, dass alle Effizienzmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden, Sie letztlich die gewünschte Einsparung erzielen und somit lange Freude an Ihrem sanierten Zuhause haben? Dann sollten Sie von Anfang an auf die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten setzen. Qualifizierte Energieberater finden Sie schnell und einfach hier.
Alles aus einer Hand – das leisten Energieeffizienz-Experten:
- Analyse der energetischen Schwachstellen und Erstellen eines maßgeschneiderten Sanierungskonzepts
- Planung der Sanierungsmaßnahmen
- Beratung zur Förderfähigkeit der geplanten Sanierungsmaßnahmen
- Begleitung der Baumaßnahmen
- Erstellen der nötigen Unterlagen für das Beantragen von KfW-Fördermitteln
Und das Beste: Seit dem 1. Dezember 2017 ist es unerheblich, aus welcher Branche Ihr Fachmann kommt – solange er die hohen Anforderungen an qualifizierte Energieberater erfüllt. Konkret heißt das: Sie können Ihren qualifizierten Energieberater aus einem deutlich größeren Angebot wählen und gegebenenfalls auf Ihre bestehenden Kontakte (z. B. zum Handwerker) zurückgreifen.
Wer heute ein Wohnhaus mietet oder kauft, bekommt energietechnisch nicht mehr die Katze im Sack: Ein Energieausweis informiert wie ein Steckbrief über die energetische Qualität eines Objekts. Zwar erlaubt der Energiepass keine Rückschlüsse auf den genauen Energieverbrauch, doch die Skala des Bandtachos zeigt eindeutig, ob sich ein Haus im roten, gelben oder grünen Bereich befindet. Ausstellungsberechtigt sind unter anderem Architekten, Bauingenieure und Energieberater, ebenso wie Handwerksmeister, etwa Heizungsbauer oder Schornsteinfeger.
Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen und im Zuge der Energiewende eine umweltfreundliche, sichere und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten. Immerhin entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs auf den Gebäudebereich – für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Wer sein Haus energetisch saniert, spart Heizkosten und trägt dazu bei, den Energieverbrauch insgesamt zu reduzieren. Denn die umweltfreundlichste Kilowattstunde ist schließlich diejenige, die gar nicht erst produziert werden muss.
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Steuerliche Förderung
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Für diese Maßnahmen gelten bestimmte technische Mindestanforderungen, die in einer begleitenden Rechtsverordnung zur steuerlichen Förderung festgeschrieben sind.
Darüber hinaus wird die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert.
20 Prozent (maximal 40.000 Euro) der Aufwendungen für die energetische Gebäudesanierung sind pro Wohnobjekt steuerlich abzugsfähig. Der Steuerabzug erfolgt über drei Jahre: Im ersten und zweiten Jahr in Höhe von maximal 7 Prozent (jeweils bis 14.000 Euro), im dritten Jahr maximal 6 Prozent (bis 12.000 Euro).
Insgesamt sind Sanierungskosten in Höhe von 200.000 Euro je Haus oder Wohnung förderfähig. Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst. Mehr
Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer, die ihr selbst genutztes Wohneigentum energetisch sanieren. Voraussetzung ist, dass die Wohnung oder das Wohngebäude mindestens zehn Jahre alt ist.
Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Sie kann bereits bei der Einkommensteuerklärung für 2020 geltend gemacht werden.
Die Förderung können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.
Bedingung ist, dass eine Energieberaterin, ein Energieberater oder ein Fachunternehmen die Durchführung der Maßnahme bestätigt hat. Ausstellungsberechtigt sind Personen nach § 21 der Energieeinsparverordnung.
Das Bundesfinanzministerium arbeitet derzeit ein amtliches Muster für die Bescheinigung aus, das zukünftig der Einkommensteuererklärung beigefügt werden muss. Sanierungsmaßnahmen können bereits vor der Veröffentlichung dieses amtlichen Musters durchgeführt werden. Das ausführende Fachunternehmen, die Energieberaterin oder der Energieberater müssen die Ausstellung der Bescheinigung in diesem Fall spätestens bis zur Einreichung der Steuererklärung nachholen.
Berechtigt sind Handwerks-Meisterbetriebe und Handwerksbetriebe mit vergleichbarer Qualifikation in der Gebäudesanierung. Dazu zählen ausschließlich Betriebe in folgenden Bereichen, die grundsätzlich einen Meistertitel voraussetzen:
- Mauer- und Betonbauarbeiten
- Stukkateurarbeiten
- Maler- und Lackierungsarbeiten
- Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten
- Wärme-, Kälte- und Steinbildhauarbeiten
- Brunnenbauarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Sanitär- und Klempnerarbeiten
- Glasarbeiten
- Heizungsbau- und -installation
- Kälteanlagenbau
- Elektrotechnik- und -installation
- Metallbau
Die durchgeführte Maßnahme muss zum Gewerk des ausführenden Unternehmens zählen.
Darüber hinaus dürfen Energieberaterinnen und Energieberater (Personen mit der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 Energieeinsparverordnung) die Bescheinigung ausstellen. Bedingung ist, dass die oder der Berechtigte von dem ausführenden Fachbetrieb, der Bauherrin oder dem Bauherrn selbst mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Maßnahme beauftragt wurde. Der ausführende Fachbetrieb muss ein Meisterbetrieb oder ein Betrieb mit vergleichbarer Qualifikation in den oben aufgelisteten Tätigkeitsbereichen sein.
Alternativ zur steuerlichen Förderung können Sie von den Gebäudeförderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren. Zinsverbilligte Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss können Sie über das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren (151/152)“ beantragen.
Investitionszuschüsse erhalten Sie in folgenden Programmen:
- KfW-Programmlinie „Energieeffizient Sanieren“ (430)
- Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“ des BAFA
- Heizungsoptimierungsprogramm des BAFA
Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine steuerliche Förderung kann nicht mit anderen Förderprogrammen des Bundes kombiniert werden. Ausnahme: Einen Zuschuss für eine qualifizierte Energieberatung vorab können Sie über das Bundesförderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ beantragen.
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Heizung im Eigenheim
Heizungstausch und Label für Heizungsaltanlagen
Zu einem energieeffizienten Haus gehört immer eine effiziente Heizungsanlage, damit Sie nicht unnötig viel Öl oder Gas verbrauchen. Moderne Öl- und Gas-Brennwertkessel sind deutlich sparsamer als ältere Modelle – das macht sich in Ihrem Geldbeutel bemerkbar. Gleichzeitig schonen Sie das Klima: Denn moderne Anlagen produzieren deutlich weniger Treibhausgase.
Noch besser ist es, wenn Sie den Ausstoß von Treibhausgasen komplett vermeiden: indem Sie Ihre Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umstellen. In diesem Fall machen Sie sich komplett unabhängig von Öl und Gas und deren Preisentwicklung.
Je nach Effizienz des Heizkessels können Heizgeräte einen besonders großen Energieverbrauch verursachen. Gerade ältere Heizkessel sind meist ineffizient. Daher versehen Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure und Energieberater ab dem 1. Januar 2016, alle Geräte, die älter als 15 Jahre sind, schrittweise mit dem nationalen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen. Damit werden Verbraucher über den Effizienzstatus ihres Heizgerätes informiert. Die Kennzeichnung sowie die Information über Energieberatungsangebote und Förderungen sollen die Austauschrate bei alten Heizgeräten erhöhen und Verbrauchern das Energiesparen erleichtern.
Eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro (zzgl. MWSt) erhalten nur die verpflichteten Akteure (bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger). Die Antragsstellung erfolgt online in zwei Schritten:
- Vor der ersten Antragsstellung ist eine einmalige Registrierung auf dem Registrierungsportal des BAFA notwendig.
- Auf dem Antragsportal des BAFA kann dann nach Login ein Antrag auf Erstattung gestellt werden.
Abgeschlossene Anträge werden laufend ausgezahlt. In der Regel ist das jeweilige Antragsverfahren binnen zwei bis drei Wochen abgeschlossen.
Das hängt davon ab, zu welchem Personenkreis Sie gehören. Das Label anbringen dürfen nur zwei Personenkreise:
- Die „Berechtigten“ (Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger gemäß Schornsteinfeger-Handwerkgesetz, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Energieausweis-Ausstellungsberechtigte nach § 21 Absatz 1 der Energieeinsparverordnung.
- Die „Verpflichteten“ (bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger)
Berechtigte können die Label beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) beziehen.
Verpflichtete können die Label über ihre regional zuständige Innung beziehen. Dies gilt auch für die Bezirksschornsteinfeger, die nicht Innungsmitglieder sind.
Geht in einem Mehrfamilienhaus mit Gasetagenheizungen in einer Wohnung die Gastherme kaputt und muss ersetzt werden, sind in vielen Fällen auch die Heizungen aller anderen Wohnungen betroffen. Laut einer EU-Regelung dürfen seit September 2015 nur noch effiziente Heizgeräte mit mindestens dem Standard von Brennwerttechnik auf den Markt kommen, um unnötig hohe Energieverbräuche zu verhindern und die Heizkosten für die Verbraucher zu senken. Da Brennwertgeräte aus Sicherheitsgründen nicht zusammen mit den älteren Niedertemperatur-Heizgeräten an einem Schornsteinschacht betrieben werden dürfen, muss eine neue Lösung für das ganze Haus gefunden werden. Betroffen sind raumluftunabhängige Gasetagenheizungen der Installationsart C4, C8 oder B3, die an derselben Abgasanlage betrieben werden. Denn effiziente Brennwertkessel nutzen eine andere Technik, die zu Temperatur- und Druckunterschieden in der Abgasleitung führt.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften und Immobilienverwalter sollten sich deshalb frühzeitig informieren, ob die Gasetagenheizung in ihren Immobilen betroffen ist und welche Handlungsmöglichkeiten es in ihrem Fall gibt. Nur so können sie rechtzeitig notwendige Vorkehrungen treffen, um die Wärme- und Warmwasserversorgung in allen Wohneinheiten schnell wiederherzustellen.
Weitere Informationen dazu und zu staatlichen Zuschüssen für den Einbau effizienter Heizungsanlagen finden Sie hier.
Einen guten Überblick über alle Handlungsmöglichkeiten im Vorfeld bietet folgender Flyer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und des Umweltbundesamts: www.bam.de/austausch-gasetagenheizungen.
Heizen mit erneuerbaren Energien/Marktanreizprogramm
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ werden ab dem 01.01.2021 folgende Maßnahmen mit folgenden Fördersätzen gefördert:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (beispielsweise Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
- Anlagentechnik (beispielsweise Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent
- Erneuerbare Energien für Heizungen (beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (beispielsweise hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent
Die BEG EM ersetzt die Programme KfW Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“, sowie das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) des BAFA.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Haus mit erneuerbaren Energien zu heizen und für Warmwasser zu sorgen. Hier einige Beispiele:
- Solarthermieanlage: Eine solche Anlage wird in der Regel auf dem Dach eines Hauses montiert und wandelt das Sonnenlicht in Wärme um. Die Solarthermieanlage kann einen Teil des Wärmebedarfs für die Warmwasserbereitung zum Beispiel für die Dusche und gegebenenfalls auch der Heizung abdecken.
- Heizen mit Biomasse: Beispiele sind Holzpellet- oder Scheitholzkesselheizungen, die Wärme für Heizung und Warmwasser erzeugen.
- Wärmepumpe: Eine Wärmepumpe nutzt Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder aus der Erde.
Wenn private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Unternehmen, Kommunen oder beispielsweise gemeinnützige Organisationen mit ihrer neuen Heizung auf erneuerbare Energien setzen, können sie hierfür einen attraktiven Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm (MAP) des Bundeswirtschaftsministeriums erhalten.
Das Programm setzt attraktive Anreize, um verstärkt Wärme aus erneuerbaren Energien einzusetzen. Gefördert werden insbesondere Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und Gas-Hybridheizungen.
Mit dem MAP werden nur Anlagen gefördert, die gewisse technische Mindestanforderungen erfüllen.
Die technischen Fördervoraussetzungen für Anlagen im Rahmen der Zuschuss-Förderung finden Sie auf der BAFA-Webseite.
Informationen zu den technischen Fördervoraussetzungen im Rahmen der Kredit-Förderung erhalten Sie auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Welche Anlage am besten zu einem bestimmten Gebäude passt, sollte vorab mit einer qualifizierten Energieberaterin oder einem qualifizierten Energieberater (www.energie-effizienz-experten.de) geklärt werden.
Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie zum Beispiel Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen werden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35 Prozent gefördert. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann sich der Fördersatz auf 45 Prozent erhöhen.
Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent – zum Beispiel über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann sich der Fördersatz auf 40 Prozent erhöhen.
Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind, können mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent gefördert werden. Spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme muss die zusätzliche Einbindung von Wärme aus erneuerbarer Energie nachgewiesen werden. Zudem muss von Anfang an eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut sein.
Als förderfähige Kosten können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden.
Genauere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.heizen-mit-erneuerbaren-energien.de oder über die BAFA-Hotline unter 06196 908-1625.
Wichtig ist, dass Sie einen Förderantrag stellen, bevor Sie die Installation der Anlage beauftragen. So gehen Sie vor:
- Wählen Sie eine förderfähige Heizungsanlage aus - am besten zusammen mit einer qualifizierten Energieberaterin oder einem qualifizierten Energieberater.
- Wählen Sie auf der BAFA-Internetseite das entsprechende Onlineformular aus. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier.
- Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen über den Button „absenden“ direkt elektronisch an das BAFA. Soweit Nachweise erforderlich sind, können Sie diese über den „Upload-Bereich“ hochladen.
- Jetzt können Sie die Installation der Heizung beauftragen, diese installieren lassen und in Betrieb nehmen.
- Reichen Sie den Verwendungsnachweis und die geforderten Belege spätestens vor Ablauf der im Bewilligungsbescheid genannten Vorlagefrist beim BAFA ein.
Nähere Informationen erhalten Sie beim BAFA unter der Servicerufnummer 06196 908-1625 (Referat Heizen mit Erneuerbaren Energien).
Hier stehen Ihnen zwei Förderwege zur Verfügung: Entweder entscheiden Sie sich für einen Investitionszuschuss des BAFA oder für einen KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss.
Für die Investitionszuschüsse gelten die folgenden Fördersätze:
- Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie zum Beispiel Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen werden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35 Prozent gefördert. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann sich der Fördersatz auf 45 Prozent erhöhen.
- Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent – zum Beispiel über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann sich der Fördersatz auf 40 Prozent erhöhen.
- Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind, können mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent gefördert werden. Spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme muss die zusätzliche Einbindung von Wärme aus erneuerbarer Energie nachgewiesen werden. Zudem muss von Anfang an eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut sein.
Als förderfähige Kosten können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden.
Für Investitionen in große Erneuerbaren-Energien-Anlagen, große Wärmespeicher und Wärmenetze können Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW-Programmlinien „Erneuerbare Energien Premium“ und „Erneuerbare Energien Premium - Tiefengeothermie“ (KfW Produktnr. 271/ 281/ 272/ 282) erhalten. Die genaue Höhe der Tilgungszuschüsse hängt insbesondere vom Anlagentyp und der Investitionshöhe ab:
- Bei Solarkollektoranlagen beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.
- Für Biomasseanlagen gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 100.000 Euro, für Biomasse-KWK 40 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung. Für Biogasleitungen beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 30 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.
- Wärmepumpen erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 100.000 Euro.
- Für Wärmespeicher beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 1 Mio. Euro.
- Tiefengeothermie wird mit maximal 2 Mio. Euro je Einzelanlage gefördert, die Bohrkostenförderung beträgt bis zu 2,5 Mio. Euro je Bohrung.
Extra-Plus: Werden besonders ineffizienter Heizungsanlagen ausgetauscht gewährt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im Rahmen des sog. „Heizungspakets“ den energieeffizienten Kommunen nochmals einen um 30 Prozent erhöhten Tilgungszuschuss aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE).
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zudem einen Bonus von 10 Prozent, das heißt ihr Tilgungszuschuss erhöht sich nochmals um 10 Prozent. Zum Beispiel erhalten sie statt einem Tilgungszuschuss von 25.000 Euro durch den Bonus 27.500 Euro. Weitere Informationen zur Förderung von größeren Anlagen über günstige Kredite und Tilgungszuschüsse durch die KfW finden Sie hier.
Wenn Sie einen Investitionszuschuss beantragen wollen, wenden Sie sich vor Beginn Ihres Vorhabens direkt an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung können Sie online beantragen. Sie erreichen das BAFA auch telefonisch unter 06196 908-1625.
Die Förderung in Form eines günstigen Kredites mit Tilgungszuschuss erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Den Förderantrag müssen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrem Kreditinstitut stellen (Kommunen wenden sich direkt an die KfW). Die Bank reicht den Antrag dann an die KfW weiter, die die Voraussetzungen für eine Förderung prüft. Wenn die Bank von der KfW grünes Licht bekommt, können Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank abschließen. Weitere Informationen finden Sie hier. Bei Fragen, die Sie telefonisch besprechen möchten, wenden Sie sich an das Infocenter der KfW.
Grundsätzlich kann die MAP-Förderung mit anderen öffentlichen Förderungen, zum Beispiel aus Landesförderprogrammen, verbunden werden, solange europarechtlich vorgegebene Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Lassen Sie sich beraten.
Für bestimmte Förderprogramme - insbesondere zu der im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ - gibt es aber Einschränkungen, die eine Kumulierung untersagen. Diese Regelung bezieht sich aber nur auf die Investitionskosten für dieselbe Maßnahme. So kann der Einbau einer Heizungsanlage, die erneuerbare Energien einsetzt, nur einmal gefördert werden: entweder über das MAP oder über einen KfW-Förderkredit, um Beispiel bei Komplettsanierungen auf Effizienzhausniveau. Wenn aber im Rahmen einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes neben dem Einbau der neuen Heizung weitere Maßnahmen vorgenommen werden (zum Beispiel Dämmung der Gebäudehülle, Austausch der Fenster etc.), kann für diese weiteren Maßnahmen die KfW-Förderung "Energieeffizient Sanieren" in Anspruch genommen werden und die Kosten für den Einbau zum Beispiel einer neuen Pelletheizung über das MAP gefördert werden.
Energieerzeugungsanlagen, die eine Vergütung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) erhalten, können nicht gefördert werden. Von dieser Regel ausgenommen sind Tiefengeothermieanlagen und Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung und die Förderung von Biogasleitungen, sofern das transportierte Biogas einer KWK-Nutzung zugeführt wird. Diese Anlagen / Leitungen können auch über das MAP gefördert werden, wenn Sie eine Vergütung nach dem EEG oder dem KWKG erhalten.
Wenn Sie sich für Investitionszuschüsse interessieren, können Sie die Hotline des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anrufen: 06196 908-1625.
Unternehmen und Kommunen, die sich für größere Anlagen (über 100 Kilowatt Nennwärmeleistung bei Biomasseanlagen oder Wärmepumpen) interessieren, und Fragen zu günstigen Krediten und Tilgungszuschüssen haben, können sich direkt an das Infocenter der KfW wenden.
Energieberaterinnen und Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie auf www.machts-effizient.de/expertenliste.
Wer seine alte Ölheizung gegen eine neue, energieeffizientere und klimafreundlichere Heizung austauscht, kann zusätzlich von der MAP-Förderung profitieren: mit der Austauschprämie für Ölheizungen steigen die MAP-Fördersätze um 10 Prozentpunkte.
Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45% der Investitionskosten erhalten.
Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25% gibt es einen Zuschuss von bis zu 40%.
Die Austauschprämie für Ölheizungen beantragen Sie beim BAFA wie die sonstige Zuschussförderung im MAP. Wichtig ist, dass Sie einen Förderantrag stellen, bevor Sie die Installation der Anlage beauftragen.
- Wählen Sie eine förderfähige Heizungsanlage aus - am besten zusammen mit einer qualifizierten Energieberaterin oder einem qualifizierten Energieberater.
- Wählen Sie auf der BAFA-Internetseite das entsprechende Onlineformular aus. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier.
- Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen über den Button „absenden“ direkt elektronisch an das BAFA. Soweit Nachweise erforderlich sind, können Sie diese über den „Upload-Bereich“ hochladen.
- Jetzt können Sie die Installation der Heizung beauftragen, diese installieren lassen und in Betrieb nehmen.
- Reichen Sie den Verwendungsnachweis und die geforderten Belege spätestens vor Ablauf der im Bewilligungsbescheid genannten Vorlagefrist beim BAFA ein.
Nähere Informationen erhalten Sie beim BAFA unter der Servicerufnummer 06196 908-1625 (Referat Heizen mit Erneuerbaren Energien).
Einbau effizienter Gas- und Ölheizungen
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ werden ab dem 01.01.2021 folgende Maßnahmen mit folgenden Fördersätzen gefördert:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (beispielsweise Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
- Anlagentechnik (beispielsweise Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent
- Erneuerbare Energien für Heizungen (beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (beispielsweise hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent
Die BEG EM ersetzt die Programme KfW Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“, sowie das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) des BAFA.
Effiziente Gas-Heizungen, die erneuerbare Energien einbinden oder auf eine spätere Einbindung von erneuerbaren Energien vorbereitet sind, werden mit attraktiven Investitionszuschüssen über das BAFA gefördert. So erhalten Sie einen Zuschuss von 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent. Gas-Brennwertheizungen, die innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbinden, werden mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent gefördert. Wenn Sie eine alte Ölheizung austauschen, steigt die Förderung auf 40 Prozent für Gas-Hybridheizungen und auf 30 Prozent für Gas-Brennwertheizungen.
Die Förderung von Öl(hybrid)heizungen wurde zum 1.1.2020 eingestellt. Einen Kredit im Rahmen der KfW-Programmlinie „Energieeffizient Bauen (153)“ können Sie ab dem 1.1.2020 nur noch erhalten, wenn keine Öl(hybrid)heizung eingebaut ist.
Optimierung Ihrer Heizung
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ werden ab dem 01.01.2021 folgende Maßnahmen mit folgenden Fördersätzen gefördert:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (beispielsweise Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
- Anlagentechnik (beispielsweise Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent
- Erneuerbare Energien für Heizungen (beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (beispielsweise hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent
Die BEG EM ersetzt die Programme KfW Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“, sowie das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) des BAFA.
Bei einem hydraulischen Abgleich stellt ein Fachmann Ihre Heizungsanlage so ein, dass die Wärme im Haus gleichmäßig verteilt wird. Dazu ermittelt er zunächst für jeden Raum die tatsächlich benötigte Wärmemenge. Dabei berücksichtigt er auch die besonderen Eigenschaften des Hauses bzw. der Wohnung, zum Beispiel die Dämmung der Außenwände oder die Qualität der Fenster. Als Nächstes berechnet er die notwendige Heizwassermenge sowie die richtige Pumpenleistung. Anschließend kann er die Thermostatventile genau richtig einstellen und an den Bedarf anpassen. Das Ergebnis: Jeder Heizkörper erhält so viel Wärme, wie er benötigt, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.
Die genauen Kosten für einen hydraulischen Abgleich hängen vom Zustand und Aufbau der Heizanlage ab. Für ein Einfamilienhaus können Sie mit etwa 300 bis 500 Euro rechnen. Doch das lohnt sich: Dank der eingesparten Heizkosten haben sich die Kosten im Durchschnitt bereits nach etwa dreieinhalb Jahren amortisiert.
Das BMWi fördert seit dem 1.8.2016 mit dem Programm zur „Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ den Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen und den hydraulischen Abgleich zur Optimierung von Heizungsanlagen mit einem Zuschuss von bis zu 30 Prozent*.
* Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der Netto-Investitionskosten für die Pumpe sowie den Einbau bzw. der Netto-Investitionskosten für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs (eine Kombination beider Maßnahmen ist möglich).
Ja, es besteht die Möglichkeit, eine Förderung für den Austausch Ihrer Heizungspumpe zu beantragen. Gefördert werden Heizungspumpen, die auf der BAFA-Liste der förderfähigen Pumpen aufgeführt sind und von einem Fachbetrieb installiert werden.
Nähere Informationen und Unterlagen erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Hotline (06196 908-1001) oder auf www.bafa.de im Bereich „Energie/Heizungsoptimierung“.
Förderung für Heizungsoptimierung finden Sie online auf der Homepage des BAFA, im Bereich „Energie/Heizungsoptimierung“. Wichtig ist, dass Sie sich vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages mit dem Fachbetrieb auf dem Online-Portal des BAFA für das Förderprogramm registrieren.
Sie müssen sich vor der Auftragsvergabe online auf der Homepage des BAFA registrieren. Sie erhalten nach erfolgreicher Registrierung eine Eingangsbestätigung. Mit den Anmeldedaten in der Eingangsbestätigung können Sie nach der Realisierung der Maßnahme, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten (ab Registrierung) den Verwendungsnachweis sowie die Rechnungsunterlagen elektronisch übermitteln.
Bei Unternehmen ist zusätzlich die ausgefüllte De-Minimis-Erklärung einzureichen; das Formular hierzu erhalten Sie mit Ihrem elektronischen Verwendungsnachweis.
Zum einen wird der Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen gefördert. Die Kosten für den fachgerechten Einbau und direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten werden ebenfalls bezuschusst.
Zum anderen wird auch die Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen gefördert. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich stehende zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen können ebenfalls gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:
- voreinstellbaren Thermostatventilen
- Einzelraumtemperaturreglern
- Strangventilen
- Technik zur Volumenstromregelung
- Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
- Pufferspeichern
- professionell erledigter Einstellung der Heizkurve
Nein, die Registrierung muss vor Maßnahmenbeginn (vor Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen) online auf der Homepage des BAFA erfolgen.
Eine Eigenmontage ist nur dann zulässig, wenn Sie Fachkenntnisse im Sinne der Richtlinie nachweisen können (Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Gas- und Wasserinstallateure, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer) und der Einbau in Ihrem Privathaus erfolgt. Die Eigenleistung wird allerdings nicht gefördert, sondern in diesem Fall nur die Pumpe und weitere direkt mit der Maßnahme verbundene Materialkosten.
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Lüftung im Eigenheim
Feuchtigkeit raus, Frischluft rein: Durch das richtige Lüften können Sie die Luftqualität in Ihrer Wohnung enorm verbessern und obendrein Heizkosten sparen. Vermeiden Sie gekippte Fenster an kalten Tagen. Am besten, Sie lüften nur kurz bei weit geöffneten Fenstern und abgedrehter Heizung. Extratipp: Wenn Sie Ihr Schlafzimmer morgens stoßlüften oder die Wohnung mit mehreren geöffneten Fenstern querlüften, sollten auch die Innentüren offenstehen. Wenn Sie aber in Bad oder Küche wegen hoher Feuchtigkeit lüften, sollten die Innentüren währenddessen geschlossen bleiben, damit sich die Feuchte nicht verteilen kann.
Stoßlüften statt Fenster kippen – ein einfacher Tipp, der Energiesparprofis längst geläufig ist. Im Prinzip reicht es, regelmäßig die Fester zu öffnen, um frische Luft ins Haus zu holen und Feuchtigkeit nach außen zu transportieren. Wer es bequemer und auch energiesparender wünscht, kann auf technische Unterstützung zurückgreifen. Möglichkeiten gibt es viele – von einfachen und kostengünstigen Abluftanlagen bis hin zu besonders energiesparenden zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Letztere stellen nicht nur den angemessenen und gut steuerbaren Luftausgleich sicher, sondern auch, dass Sie Ihr Geld nicht zum offenen Fenster “rausheizen“. Denn Sie verlieren kaum noch Wärme durch geöffnete Fenster. Ein weiterer Vorteil, wenn Sie aufs Lüften bei offenem Fenster verzichten können: Der Lärm bleibt draußen. Und die Pollen auch, falls Sie einen speziellen Filter dafür in Ihre Lüftungsanlage einbauen – das lässt Allergiker aufatmen.
Ihr Energieberater kann Sie dabei unterstützen, die für Sie passende Lösung zu finden. Qualifizierte Energieberater finden Sie schnell und einfach hier.
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Eigenheim bauen
Das „KfW-Effizienzhaus“ ist ein Maßstab für die Energieeffizienz eines Hauses. Es wird anhand des sog. „Referenzgebäudes“ bestimmt, das in der Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert ist und alle gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Ein Haus, dessen Energiebedarf genauso hoch ist wie der des Referenzgebäudes – also 100 Prozent –, ist ein KfW-Effizienzhaus 100. Ein KfW-Effizienzhaus 85 benötigt dagegen nur 85 Prozent der Energie, die das Referenzgebäude braucht – ist also noch sparsamer. Dementsprechend benötigen die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 nur 70 bzw. 55 Prozent der Energie des Referenzgebäudes – ganze 30 bzw. sogar 45 Prozent weniger! Also: Je niedriger die Zahl, desto höher die Effizienz - und die Förderung!
Wenn Sie beim Bau Ihres Hauses auf Energieeffizienz setzen, können Sie sich mit BMWi-Förderung im Rahmen des KfW-Förderkredits „Energieeffizient Bauen (153)“ einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 Euro sichern. Das Besondere: Je nachdem, wie effizient Ihr neues Heim ist, müssen Sie bis zu 30.000 Euro nicht zurückzahlen (sog. Tilgungszuschuss). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Gebäude selbst bauen, einen Neubau erwerben oder ein unbeheiztes Nicht-Wohngebäude – wie zum Beispiel eine Scheune – zu einem Wohnhaus umbauen lassen. Wichtig ist nur, wie energieeffizient Ihr neues Eigenheim am Ende ist. Mehr
Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen und im Zuge der Energiewende eine umweltfreundliche, sichere und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten. Immerhin entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs auf den Gebäudebereich – für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Wer energieeffizient baut, trägt dazu bei, den Energieverbrauch zu reduzieren und Heizkosten zu sparen. Schließlich ist die umweltfreundlichste Kilowattstunde diejenige, die gar nicht erst produziert werden muss.
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Wärmedämmung
Eine Wärmedämmung lohnt sich vor allem bei einer ohnehin anstehenden Erneuerung der Fassade oder des Daches. Das heißt: Wenn die Außenbauteile ohnehin saniert werden müssen, ist in diesem Zuge eine energetische Modernisierung oder der Einbau von zusätzlichen Dämmschichten auf jeden Fall sinnvoll. Eine zusätzliche Dämmung verringert dann die Wärmeverluste und trägt so zu einer deutlich besseren Behaglichkeit im Gebäude bei. Eine Wärmedämmung der Gebäudehülle hat dann den größten Effekt für den eigenen Geldbeutel, wenn sie mit effizienter und intelligenter Haustechnik (Heizung, Lüftung, Steuerung) verbunden wird.
Das hängt vom Zustand des Gebäudes ab. Dämmmaßnahmen, die sich schon bald rechnen, sind zum Beispiel die Wärmedämmung der Kellerdecke, der oberen Geschossdecke und der Warmwasserleitungen. Bei einer Fenstererneuerung kauft man beispielsweise die Energieeffizienz gleich mit ein. Denn: Es gibt keine energetisch schlechten Fenster mehr auf dem Markt. Wer besonders energieeffiziente Maßnahmen (z. B. Fenster mit Dreifachverglasung und hochwärmegedämmten Rahmen oder energieeffiziente Heizungen) durchführen lässt, kann hierfür eine Förderung über die im CO2-Gebäudesanierungsprogramm aufgelegte KfW-Förderung erhalten.
Richtig gedämmte Gebäude sparen Energie und Kosten, garantieren Wohnkomfort und Behaglichkeit - und das sowohl im Winter als auch im Sommer. Infolge der höheren Oberflächentemperaturen verhindert die Wärmedämmung ganz "nebenbei", dass sich Feuchtigkeit und Schimmel bilden. Zu beachten ist aber, dass im Rahmen einer Gebäudesanierung die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen durch einen Sachverständigen geprüft wird. Mit Außenluftdurchlässen oder mechanischen Lüftungsanlagen kann der erforderliche Luftwechsel sichergestellt werden. Hierbei müssen ggf. deren Wartung und die Folgekosten berücksichtigt werden. In jedem Fall steigern energetische Sanierungsmaßnahmen den Wert der Immobilie.
Eine sehr geringe. Von jährlich 180.000 Wohnungsbränden gehen nur wenige Fälle auf gedämmte Fassaden zurück. Insbesondere das derzeit in der Kritik stehende Polystyrol (bekannt v. a. über seinen Markennamen Styropor) war Auslöser für weniger als fünf Fälle - das entspricht einem Anteil von lediglich 0,003 Prozent. Eine größere Brandgefahr geht zum Beispiel von brennbaren Inneneinrichtungsgegenständen, Holzverkleidungen der Fassade oder von brennbaren Materialien in unmittelbarer Nähe von Gebäuden - wie etwa Müllcontainern oder Holzschuppen - aus.
Schimmelpilzbildung entsteht nicht durch Wärmedämmung. Ursache sind kalte Bauteiloberflächen in Verbindung mit hoher Luftfeuchtigkeit. Richtig ist: Die Wärmedämmung wirkt der Schimmelpilzbildung entgegen, weil sie dafür sorgt, dass die ehemals kalten Bauteiloberflächen nun deutlich wärmer sind. Zudem kann warme Raumluft wesentlich mehr Feuchtigkeit speichern. Damit ist die Gefahr, dass die in der Raumluft enthaltene Feuchte am Bauteil kondensiert und damit der Nährboden für Schimmel entsteht, wesentlich geringer.
Die für eine Wärmedämmung verwendeten Materialien sind in der Regel langlebig. Die Lebensdauer von Wärmedämm-Verbundsystemen mit Polystyrol (besser bekannt unter dem Handelsnamen Styropor) beträgt in der Regel weit mehr als 50 Jahre. Zudem werden Wärmedämm-Verbundsysteme in vielen Fällen nicht rückgebaut, sondern „aufgedoppelt“, d.h. es werden zusätzliche Dämmschichten aufgebracht.
Wichtig für die Langlebigkeit einer Dämmung sind fachgerechte Planung und Einbau, sowie regelmäßige Kontrolle auf Schäden. Ist die Dämmung hinreichend durch z.B. Putz oder Dachhaut vor Witterungseinflüssen geschützt, bleibt die dämmende Wirkung sehr viele Jahre erhalten.
Alte Dämmstoffe auf Basis von Polystyrol, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, sind als Sondermüll zu behandeln. Dämmstoffe, die ab Ende 2014 in Deutschland verbaut wurden, enthalten das Flammschutzmittel HBCD nicht mehr und gelten nicht als Sondermüll.
Hintergrund: Für das Flammschutzmittel HBCD gilt seit Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. Die novellierte Abfallverordnung (in Kraft seit 1.10.2016) regelt, dass diese alten Dämmstoffe auf Basis von Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, als gefährlich eingestuft werden. Auswirkungen hat die Verordnung für die Entsorgung von bereits verbauten Wärmedämmverbundsystemen aus sogenanntem Expandierten Polystyrol (EPS). Diese müssen künftig gesondert ausgewiesen und in Sondermüllverbrennungsanlagen gebracht werden. Dabei wird das HBCD vollständig zerstört und das enthaltene Brom als Salz in der Abgasreinigung aufgefangen.
Derzeit liegt die Menge an rückgebautem EPS mit HBCD pro Jahr bundesweit bei etwa 10.000 Tonnen. Grund für die derzeit noch relativ geringen Abfallmengen bei Dämmstoffen liegen in der langen Lebensdauer von Wärmedämm-Verbundsystemen mit Styropor.
Lüftungsanlagen stellen die notwendige Zufuhr an Frischluft in den Wohnräumen sicher und steigern dadurch den Wohnkomfort, denn es ist nicht mehr notwendig, die Fenster auf gewohnte Art mehrmals täglich von Hand zu öffnen. So wird nicht nur der angemessene Luftausgleich sichergestellt, sondern auch, dass Sie ihr Geld nicht zum offenen Fenster „hinausheizen“. Und Lüften ist wichtig, denn eine zu hohe Luftfeuchtigkeit kann zu Bauschäden, wie beispielsweise Schimmelbefall, führen. Schlau ist daher, neben einer angemessenen Dämmung auch eine Lüftungsanlage einzubauen.
Wichtig ist, dass die Lüftungsanlage fachmännisch geplant und gewartet wird. Reinigung der Zu- und Abluft durch Filter beugt Verunreinigung und Keimbildung vor.
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Kommunen
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Gebäude von Kommunen
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ werden ab dem 01.01.2021 folgende Maßnahmen mit folgenden Fördersätzen gefördert:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (beispielsweise Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
- Anlagentechnik (beispielsweise Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent
- Erneuerbare Energien für Heizungen (beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (beispielsweise hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent
Die BEG EM ersetzt die Programme KfW Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“, sowie das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) des BAFA.
Rund 35 Prozent der gesamten Energie werden im Gebäudebereich verbraucht. Fast die Hälfte geht auf das Konto der sogenannten Nichtwohngebäude, also zum Beispiel Fabriken und Büros, aber auch Schulgebäude und Kindergärten, Sporthallen und Schwimmbäder, Rathäuser und andere öffentliche Gebäude. Gerade Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen können durch energetische Gebäudesanierung enorme Einsparpotenziale in den rund 300.000 Gebäuden der öffentlichen Infrastruktur ausschöpfen. Dadurch lassen sich die Energiekosten erheblich senken und die kommunalen Haushalte nachhaltig entlasten.
Gemeinden in einer Region oder ganze Landkreise können sich in Energieeffizienz-Netzwerken zusammenschließen, um gemeinsam Energieeinsparmöglichkeiten zu entdecken und vorzustellen, Einsparziele festzulegen und umzusetzen. Dabei werden sie von Netzwerk- und Energieexperten unterstützt. Das Netzwerk wird organisiert und begleitet durch einen professionellen Moderator, der beim Erfahrungsaustausch hilft. Das BMWi fördert diese Netzwerke mit der Richtlinie „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“. Mehr
Die Investitionen in energieeffiziente Gebäude müssen Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen nicht allein schultern. Denn das BMWi unterstützt Sie mit zwei attraktiven Förderangeboten des CO2-Gebäudesanierungsprogramms:
- Energieeffizient Bauen und Sanieren: Das BMWi unterstützt Sie mit der KfW-Förderung „IKK/IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren“ dabei, Ihre energieeffiziente Sanierung oder Ihren Neubau zu finanzieren. Je nach erreichtem Effizienz-Standard erhalten Sie nicht nur einen zinsgünstigen Kredit, sondern auch einen Tilgungszuschuss von bis zu 27,5 Prozent des Kreditbetrags. Mehr lesen Sie hier.
- Erneuerbar Heizen: Kommunen, kommunale Unternehmen oder soziale Organisationen, die ihre Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien umrüsten, können durch das Marktanreizprogramm (MAP) für kleinere Anlagen einen Zuschuss vom BAFA erhalten oder den Bau von größeren Anlagen ab 100 kW Leistung mit einem zinsverbilligten KfW-Darlehen finanzieren. Hier wird aus dem MAP zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt. Mehr
Rund 3,4 Milliarden Euro jährlich müssen Städte und Gemeinden in Deutschland allein dafür aufbringen, ihre Liegenschaften mit Strom und Wärme zu versorgen. Wie viel Einsparpotenzial besteht, zeigt außerdem ein Blick auf den gesamten Öffentlichen Sektor: Zwei Drittel seines Energieverbrauchs gehen auf das Konto der Kommunen. Energieeinsparungen schonen nicht nur die Umwelt, sondern helfen Kommunen gleichzeitig aus ihrer aufgrund von steigenden Energiepreisen und begrenzten Haushaltmitteln angespannten Situation.
Ob ein modernes Heizsystem, energieeffiziente Fassadendämmung oder Beleuchtung: Die Investitionen in eine energieeffizientere Zukunft müssen Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen nicht allein schultern. Denn das BMWi unterstützt Sie mit verschiedenen Förderangeboten, zum Beispiel:
- Energieberatung: Um Kommunen beim Energiesparen zu unterstützen, fördert das BMWi Beratungen für energetische Gebäudesanierungen und den Neubau energieeffizienter Gebäude. Mehr
- Bauen, sanieren – sparen: Für Neubau, Ersterwerb ebenso wie für energetische Sanierungen erhalten Kommunen, kommunale Unternehmen oder soziale Organisationen mit den im CO2-Gebäudesanierungsprogramm aufgelegten KfW-Programmen „IKK/IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren“ zinsgünstige Kredite in Verbindung mit Tilgungszuschüssen von bis zu 27,5 Prozent.
- Von Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasseanlagen bis zum kommunalen Nahwärmenetz: Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) können Kommunen ihre Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien umstellen. Mehr
Energiespar-Contracting ist eine hochspezialisierte Energiedienstleistung, bei der ein Energiedienstleistungsunternehmen – der so genannte Contractor – umfassende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz plant, finanziert und realisiert. Das Besondere dabei: Der Contractor garantiert Ihnen die berechnete Energieeinsparung. Im Gegenzug erhält er einen Teil der erzielten Energiekosteneinsparungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Danach geht die Anlage komplett in das Eigentum der Kommune über. Eine Win-win-Situation, von der auch das Klima profitiert. Mehr
Das Marktanreizprogramm (MAP) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Anreize für mehr Wärme aus erneuerbaren Energien bietet: Private Verbraucher, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen und weitere Antragsberechtigte, wie beispielsweise gemeinnützige Organisationen, erhalten vom Staat einen Zuschuss, wenn sie ihre alte Heizungs- oder Wärmeanlage gegen eine effiziente Solarthermieanlage, Biomasseanlage oder Wärmepumpe austauschen. Interessant für Kommunen: die Förderung für den Aus- oder Neubau von Nahwärmenetzen.
Über das MAP wurden seit dem Jahr 2000 bereits mehr als 1,5 Millionen Anlagen gefördert. Mehr darüber lesen Sie hier. -
Quartier in Kommunen
Ganze Stadtviertel im Blick: Ob die Einrichtung effizienter Energieversorgungssysteme oder der Ausbau erneuerbarer Energien – Kommunen, die in die energetische Sanierung von Gebäudekomplexen oder ganzer Stadtviertel investieren, erzielen eine noch größere Gesamtenergieeinsparung. Von kommunalen Nahwärmenetzen oder einer energiesparenden Wasser- und Abwasserversorgung profitieren letztlich alle Bürger und Bürgerinnen wie auch ansässige Unternehmen. Die Bundesregierung unterstützt diese sogenannten Quartierslösungen über die KfW-Programme „IKK/IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201/202)“.
Ein Sanierungsmanager unterstützt Kommunen dabei, anspruchsvolle Lösungen in der Energie- und Wärmeversorgung für Ihre Gemeinden oder Stadtteile zu planen (Quartierskonzepte) und umzusetzen. Er sorgt auch für die Teilhabe der Bürger und Bürgerinnen einschließlich Gebäude- und GrundstückseigentümerInnen am jeweiligen Sanierungsprojekt. Im direkten Dialog mit AnwohnerInnen kann er beispielsweise direkt über die Vorzüge eines Nahwärmeanschlusses aufklären. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, wie zum Beispiel Informationsabende, sollen auch die Mieterinnen und Mieter von Anfang an informiert und in das Sanierungsvorhaben eingebunden werden. Mehr
Bei der energetischen Sanierung ganzer Stadtviertel fallen umfangreiche Kosten an, die Kommunen in den meisten Fällen selbst nicht ohne weiteres aufbringen können. Deshalb unterstützt die Bundesregierung Kommunen und kommunale Unternehmen mit dem KfW-Kreditprogram „IKK/IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201/202)“. Das Besondere: Es ist keine maximale Kreditsumme festgelegt, sodass Sie ein Darlehen für jede zutreffende Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen können. Dazu können zum Beispiel Investitionen in eine effizientere Wärmenutzung – zum Beispiel durch ein kommunales Nahwärmenetz – aber auch in Wasser- und Abwassersysteme zählen.
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Mobilität in Kommunen
Seit dem 1. Dezember 2011 ist jeder Neuwagen-Handel und jedes Leasingunternehmen verpflichtet, alle Fahrzeuge mit dem Effizienzlabel für Pkw zu kennzeichnen. Es zeigt an, in welche Effizienzklasse ein Auto fällt – GRÜN steht dabei für besonders effizient. Betreiber kommunaler Flotten, aber auch die Bürger können so die verschiedenen Modelle besser vergleichen und sich über Kraftstoffverbrauch, -kosten, Kohlenstoffdioxid-Ausstoß oder die Kfz-Steuer informieren.
Das Effizienzlabel für Pkw bietet eine wichtige Orientierungshilfe. Es vereinfacht die Suche nach energieeffizienten und sauberen Modellen zur Modernisierung der Fahrzeugflotte. Die Kfz-Steuer und die durchschnittlichen Kosten für Benzin, Diesel oder Strom sind ebenfalls aufgeführt und leisten damit einen Beitrag zur Kostenkalkulation. So können Sie die Flotte Ihrer Kommune optimal nach Bedarf auf effiziente Modelle umstellen, Kosten sparen – und sich umweltfreundlich positionieren.
Bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen – das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, werden deshalb die Fuhrparks von Bundesregierung und Bundesbehörden nach und nach mit E-Fahrzeugen ausgestattet.
Auch die Länder und Kommunen können eine Vorbildfunktion übernehmen. Denn je mehr E-Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sind, umso schneller steigt die Akzeptanz bei der Bevölkerung. Kommunen, die sich bereit erklären, die E-Fahrzeuge langfristig zu testen und dabei deren ökologischen Nutzen zu untersuchen, unterstützt der Bund bei der Anschaffung im Rahmen des Regierungsprogramms Elektromobilität.Von Radwegen für e-Bikes über die Umrüstung von Laternenmasten zu Ladesäulen bis zur Elektroflotte für kommunale Eigenbetriebe: Vier ausgewählte Regionen erproben derzeit im Rahmen des Förderprogramms „Schaufenster Elektromobilität“ neue Wege, um Elektromobilität für Kommunen erfahrbar zu machen. In den vier Schaufensterregionen unterstützt das Förderprogramm noch bis Ende 2016 insgesamt 90 Verbundprojekte mit 334 Teilvorhaben. Rund 180 Millionen Euro stellt die Bundesregierung für das Programm zur Verfügung. Das gesamte Investitionsvolumen der bundesgeförderten Projekte – unter Einbeziehung des Projektengagements der Projektpartner – beläuft sich damit auf knapp 300 Millionen Euro.
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Unternehmen
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Energiemanagement in Unternehmen
Das Ziel eines Energiemanagementsystems ist es, Energieverbrauch und Energiekosten innerhalb Ihres Unternehmens transparent zu machen. Diese Informationsgrundlage hilft Ihnen dabei, Ihre Energiekosten zu senken, indem Sie etwa mit den besonders kostengünstigen Maßnahmen beginnen. Diese rechnen sich oft schon binnen weniger Monate oder Jahre.
Energiemanagement umfasst dabei alle Maßnahmen, die geplant und durchgeführt werden, um bei gleicher Leistung einen minimalen Energieeinsatz sicherzustellen. Mit einem Energiemanagementsystem nehmen Sie also Einfluss auf betriebliche Abläufe, um den Gesamtenergieverbrauch Ihres Unternehmens zu senken und die Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern.Bei einem Energieaudit erfasst ein Experte alle für den Energieverbrauch Ihres Unternehmens relevanten Informationen und Daten. Anschließend begeht er Ihren Betrieb, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Arbeitsabläufe, das Nutzerverhalten und ihren Einfluss auf den Energieverbrauch zu untersuchen. Der abschließende Bericht des Energieauditors enthält neben der Dokumentation der Energieberatung eine Liste mit Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Empfehlungen und Pläne zur Umsetzung.
Qualifizierte Energieauditoren finden Sie hier.
Gemeinsam mit anderen Unternehmen einer Region oder Branche tauschen sich die Teilnehmer eines Netzwerks darüber aus, mit welchen Maßnahmen und Technologien sie ihre individuelle Energieeffizienz verbessern können. Dabei werden sie von fachkundigen Energieberatern unterstützt. Es hat sich gezeigt, dass Unternehmen von diesem Lernprozess erheblich profitieren und ihren Energieeffizienz-Fortschritt im Vergleich zum Durchschnitt der Industrie verdoppeln können. Die Bundesregierung arbeitet – gemeinsam mit 21 Verbänden und Organisationen der Wirtschaft – daran, 500 Energieeffizienz-Netzwerke bis zum Jahr 2020 zu initiieren. Mehr
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Gebäude von Unternehmen
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ werden ab dem 01.01.2021 folgende Maßnahmen mit folgenden Fördersätzen gefördert:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (beispielsweise Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
- Anlagentechnik (beispielsweise Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent
- Erneuerbare Energien für Heizungen (beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (beispielsweise hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent
Die BEG EM ersetzt die Programme KfW Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“, sowie das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) des BAFA.
Mindestens fünf gute Gründe sprechen für Ihre unternehmerische Energiewende:
- Kosten senken, Wirtschaftlichkeit steigern: Indem Sie weniger Energie für Heizung, Warmwasser und elektrische Anlagen verbrauchen, senken Sie Ihre Kosten und steigern die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens.
- Kundenbindung stärken: Wer energiebewusst handelt, wird positiv wahrgenommen. Werden Sie Effizienz-Vorreiter und stärken Sie so Ihre Kundenbeziehungen und Ihre Stellung im Wettbewerb.
- Unabhängigkeit erhöhen: Indem Sie auf erneuerbare Energien setzen oder bei der Produktion anfallende Wärme bzw. Kälte nutzen, machen Sie sich unabhängig von schwankenden Preisen für fossile Energieträger.
- Mitarbeiterzufriedenheit steigern: Effizienzmaßnahmen halten Büros und Produktionshallen das ganze Jahr über wohltemperiert und gut belüftet. So steigt der Komfort am Arbeitsplatz – und die Mitarbeiterzufriedenheit.
- Klima und Umwelt schützen: Indem Sie Energie sparen, senken Sie Ihren
CO2-Ausstoß – und schonen so Umwelt und Klima.
Ob modernes Heizsystem, energieeffiziente Beleuchtung oder Fassadendämmung: Die Investitionen in eine energieeffizientere Zukunft müssen Sie nicht allein schultern. Denn das BMWi unterstützt Sie mit zwei attraktiven Förderangeboten:
- Energieeffizient Bauen und Sanieren: Das BMWi unterstützt Sie mit der KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ dabei, Ihre energieeffiziente Sanierung oder Ihren Neubau zu finanzieren. Je nach erreichtem Effizienz-Standard erhalten Sie nicht nur einen zinsgünstigen Kredit, sondern auch einen Tilgungszuschuss von bis zu 27,5 Prozent des Kreditbetrags. Mehr lesen Sie hier.
- Erneuerbar Heizen: Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien umrüsten, können dank des Marktanreizprogramms (MAP) einen Zuschuss vom BAFA erhalten oder den Bau von größeren Anlagen ab 100kW Leistung mit einem KfW-Darlehen mit attraktiven Tilgungszuschüssen finanzieren.
Weitere Programme, die Sie bei der Energiewende in Ihrem Betrieb unterstützen:
- Zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien: Erfahren Sie hier mehr.
Sie haben sich entschieden: Ihr Unternehmen soll moderner werden. Arbeitet die Heizanlage effizient? Macht es Sinn, bei der Beleuchtung auf LED zu setzen? Wie kann der Produktionsprozess energieeffizienter werden? Wie können wir Abwärme nutzen? Lohnt es sich, Prozesswärme mit erneuerbaren Energien zu erzeugen? Welche Einsparungen ermöglicht ein Energiemanagementsystem? Um solche Fragen zu klären, starten Sie die Energiewende in Ihrem Unternehmen am besten mit einer persönlichen Beratung. Qualifizierte Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie schnell und einfach hier.
Extratipp: Wenn Sie die „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ vom BMWi nutzen, können Sie sich 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten – maximal 8.000 Euro – als Zuschuss sichern.
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Energietechnik in Unternehmen
Von Antrieben über Druckluftgeräte bis hin zu Ventilatoren: In Unternehmen verstecken sich viele heimliche Energiefresser. Wer an den richtigen Stellen investiert, kann langfristig Kosten sparen. Das BMWi unterstützt Sie dabei, Ihre Anlagen und Prozesse effizienter zu gestalten und erneuerbare Wärme zu nutzen.
Die wichtigsten Angebote im Überblick:
- Förderung von Querschnittstechnologien: Elektrisch angetriebene Anlagen wie Motoren, Druckluftsysteme, Pumpen oder Ventilatoren finden sich in fast jedem Unternehmen – und hier kann Energie gespart werden. Energieeffiziente Anlagen fördert das BMWi mit einem Zuschuss von 30 Prozent, bzw. 40 Prozent für KMU. Sie haben die Wahl zwischen einem direkten Zuschuss oder einem zinsverbilligten KfW-Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss). Mehr
- Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Unternehmen in Industrie und Gewerbe, die Prozesswärme mit Solarthermie, Biomasseanlagen oder effizienten Wärmepumpen erzeugen wollen, erhalten dafür einen Zuschuss von 45 Prozent, bzw. 55 Prozent für KMU. Sie haben die Wahl zwischen einem direkten Zuschuss oder einem zinsverbilligten KfW-Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss). Mehr
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software: Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem sowie der Erwerb von Energiemanagement-Software und die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit der Software fördert das BMWi mit einem Zuschuss von 30 Prozent, bzw. 40 Prozent für KMU. Sie haben die Wahl zwischen einem direkten Zuschuss oder einem zinsverbilligten KfW-Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss). Mehr
- Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Das BMWi fördert unternehmensindividuelle Lösungen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs führen. Unternehmen können hier verschiedenste Effizienzmaßnahmen kombinieren. Das BMWi fördert die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen mit einem Zuschuss von 30 Prozent, bzw. 40 Prozent für KMU (maximal 500 € pro eingesparter Tonne CO2, bzw. für KMU maximal 700 €/t CO2). Sie haben die Wahl zwischen einem direkten Zuschuss oder einem zinsverbilligten KfW-Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss). Mehr
- Im BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz, dem Nachfolgeprogramm zu „STEP Up!“, werden investive Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse gefördert. Hier können verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz als auch Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien kombiniert werden. Der Förderwettbewerb adressiert vor allem Projekte mit relativ hohen energiebezogenen Investitionskosten, die für eine wirtschaftliche Umsetzung eine höhere Förderung benötigen. Eine festgelegte Förderquote gibt es dabei nicht: Unternehmen entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Effizienzmaßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Förderung bekommen die Projekte, welche die höchste jährliche CO2-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung aufweisen (höchste Fördereffizienz). Mehr
- Bundesförderung für das Pilotprogramm Einsparzähler: Das BMWi fördert Unternehmen, die innovative digitale Lösungen für mehr Energieeffizienz entwickeln und zur Marktreife bringen, mit bis zu zwei Millionen Euro Zuschuss. Mehr
- Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand: Das BMWi unterstützt KMU bei der Suche nach den größten Effizienzlücken – und übernimmt 80 Prozent der Kosten für ein Sanierungskonzept, eine Beratung zum Energiespar-Contracting oder auch zu Energiemanagementsystemen. Mehr
- Energieberatung für Nichtwohngebäude von kommunalen Unternehmen: Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Kosten für ein maßgeschneidertes energetisches Sanierungskonzept. Mehr
- Energieberatung für Wohngebäude: Wenn der überwiegende Teil des Gebäudes zum Wohnen dient, übernimmt das BMWi 60 Prozent der Kosten für die Beratung von KMU und gemeinnützigen Einrichtungen. Mehr
Weitere Programme, die Sie bei der Energiewende in Ihrem Unternehmen unterstützen:
- Energieeffiziente Gebäude: Das BMWi unterstützt Unternehmen mit einem zinsgünstigen Kredit mit bis zu 27,5 Prozent Tilgungszuschuss über die KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Mehr
- Wärme aus erneuerbaren Energien: Unternehmen, die ihre Wärme aus Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Wärmenetzen, Biogasleitungen oder Tiefengeothermie beziehen wollen, erhalten einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten, bzw. 40 % bei der Kombination von Solarthermie und Wärmenetz – oder einen zinsgünstigen Kredit mit attraktivem Tilgungszuschuss. Mehr
- Heizungsoptimierung: Für den Austausch von alten Heizungs- und Warmwasserpumpen und einen hydraulischen Abgleich zahlt das BMWi einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten, maximal 25.000 Euro. Mehr
- Brennstoffzellenheizung: Investitionen in Brennstoffzellensysteme, die in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden sind, fördert das BMWi mit bis zu 40 Prozent der Kosten, maximal 28.200 Euro pro Brennstoffzelle. Mehr
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetze 4.0): Das BMWi unterstützt Unternehmen, die Wärmenetzsysteme der 4. Generation nutzen wollen, bei denen der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme bei mindestens 50 Prozent liegt. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 15. Mio. Euro, für Erzeuger, leitungsgebundene Wärme- oder Kälteinfrastruktur und saisonale Großwärmespeicher. Mehr
Aus eins mach zwei – das ist das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung: Ein Blockheizkraftwerk erzeugt Strom – und die dabei entstehende Wärme wird gleich mitgenutzt. Die Ausbeute ist dadurch besonders hoch, bis zu 90 Prozent Wirkungsgrad sind möglich. Fast alles, was Sie an Energie hereinstecken, zum Beispiel in Form von Erdgas, wird also entweder in elektrische oder thermische Energie umgewandelt und genutzt. Die Verluste sind minimal. Das hat nicht nur ökonomische Vorteile. Es rechnet sich auch für die Umwelt und das Klima, schließlich werden Ressourcen geschont und der Ausstoß an CO2 reduziert.
Energiespar-Contracting ist eine hochspezialisierte Energiedienstleistung, bei der ein Energiedienstleistungsunternehmen – der so genannte Contractor – umfassende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz plant, finanziert und realisiert. Das Besondere dabei: Der Contractor garantiert Ihnen die berechnete Energieeinsparung. Im Gegenzug erhält er einen Teil der erzielten Energiekosteneinsparungen bis zum Ablauf des Vertrags. Danach geht die Investition komplett in Ihr Eigentum über. Eine Win-win-Situation, von der auch das Klima profitiert.
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Mobilität in Unternehmen
Elektrofahrzeuge haben teilweise deutlich geringere Betriebskosten als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren – neben den Kraftstoffkosten teilweise auch in der Wartung. Trotz ihres deutlich höheren Anschaffungspreises machen sie sich deshalb gerade für Unternehmen der City-Logistik oder mobile Dienstleister bezahlt. Denn auf den viel kürzeren Strecken innerhalb einer Stadt können E-Fahrzeuge ihre Vorzüge voll ausspielen: Die Reichweite der Fahrzeuge ist bereits heute groß genug, die Betriebskosten unschlagbar günstig. Parkplätze auf dem Firmengelände sind ideal, um Aufladestationen zu errichten.
Seit dem 1. Dezember 2011 ist jeder Neuwagen-Handel und jedes Leasingunternehmen verpflichtet, alle Fahrzeuge mit dem Effizienzlabel für Pkw zu kennzeichnen. Es zeigt an, in welche Effizienzklasse ein Auto fällt – GRÜN steht dabei für besonders effizient. Besonders kleinen Flottenbetreibern bietet das Effizienzlabel für Pkw eine wichtige Orientierungshilfe, denn es vereinfacht die Suche nach energieeffizienten und sauberen Modellen zur Modernisierung einer Fahrzeugflotte. Die Kfz-Steuer und die durchschnittlichen Kosten für Benzin, Diesel oder Strom sind unterhalb der Skala ebenfalls aufgeführt. Sie erkennen damit sofort, welche Kosten auch langfristig auf Sie zukommen. So können Sie Ihre Flotte optimal nach Bedarf auf effiziente Modelle umstellen, Kosten sparen – und sich umweltfreundlich positionieren.
Tipp: Nutzen Sie den dena Neuwagen-Effizienz-Check
Die Bundesregierung fördert mit dem Programm „Erneuerbar mobil“ Fuhrparkfahrzeuge, die weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Unternehmen, die ihre Fuhrparks mit entsprechenden E-Fahrzeugen ausstatten, erhalten beim Kauf Investitionszuschüsse, wenn sie die Fahrzeuge langfristig testen und ihren ökologischen Nutzen untersuchen. Ein entsprechendes Projekt lief zum Beispiel bis Ende 2016 in Hamburg.
Vom batteriebetriebenen Lieferwagen bis zur Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte des
Elektrohandwerks: Vier ausgewählte Regionen erproben derzeit im Rahmen des Förderprogramms „Schaufenster Elektromobilität“ neue Wege, um Elektromobilität für Unternehmen erfahrbar zu machen. In den vier Schaufensterregionen unterstützt das Förderprogramm noch bis Ende 2016 insgesamt 90 Verbundprojekte mit 334 Teilvorhaben. Rund 180 Millionen Euro stellt die Bundesregierung für das Programm zur Verfügung. Das gesamte Investitionsvolumen der bundesgeförderten Projekte – unter Einbeziehung des Projektengagements der Projektpartner – beläuft sich damit auf knapp 300 Millionen Euro.
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